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Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein vom 12.03.2020

Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zum Verbot öffentlicher Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen auf dem Gebiet des Kreises Ostholstein und zu weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen

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