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30 km/h- Zone für das Wohnquartier südlich der Hoheluftstraße

Bei der letzten Verkehrsschau hat die Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein für das Wohnquartier südlich der Hoheluftstraße eine 30 km/h-Zone angeordnet. Hiervon betroffen sind die Straßen Mühlenkamp, Kurzer Kamp, Carl-Maria-von-Weber-Straße, Heinrich-Siemßen-Straße und die Hospitalstraße.

Auf Grund dieser Regelung mussten alle anderen geschwindigkeitsreduzierenden Verkehrszeichen und sämtliche vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen innerhalb dieser Zone wie zum Beispiel Verkehrszeichen 301 (Vorfahrt) oder Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) sowie die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen ersatzlos entfernt werden.

Im Gesamtbereich des südlichen Wohnquartiers der Hohelufstraße gilt nun ein Tempolimit von 30 km/h für alle betroffenen Straßen. Die Vorfahrt ist dort nach § 8 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt: An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

Auf Grund der umfangreichen Änderungen werden alle Verkehrsteilnehmer/innen um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme gebeten.

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