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Datum: 08.04.2022

08.04.2022 Amtliche Bekanntmachung
4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg in Holstein vom 10. Juli 2014

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28. März 2022 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Ostholstein folgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Stadt Oldenburg in Holstein vom 10. Juli 2014 erlassen:

§ 1

§ 10 a Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3) Wahlen sind in einer Sitzung nach Abs. 1 und 2 zulässig. In einer Sitzung nach Abs. 1 und Abs. 2 findet eine Wahl im Falle des Widerspruches nach § 40 Abs. 2 Gemeindeordnung durch geheime briefliche Abstimmung statt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oldenburg in Holstein.

§ 2
Inkrafttreten

Die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10. Juli 2014 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Ostholstein vom 5. April 2022 erteilt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Oldenburg in Holstein, den 7. April 2022

gez. Jens Junkersdorf (L.S.)
Erster Stadtrat

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