Amtliche Bekanntmachung vom 17.02.2021 Haushaltssatzung der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2021
Haushaltssatzung der Stadt Oldenburg in Holstein
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Dezember 2020 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. |
im Ergebnisplan mit |
|
einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
21.588.300 |
EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
22.079.400 |
EUR |
einem Jahresfehlbetrag von |
491.100 |
EUR |
2. |
im Finanzplan mit |
|
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
20.696.200 |
EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
19.678.300 |
EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
11.414.200 |
EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
12.432.100 |
EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
7.309.800 |
EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 |
EUR |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
3.000.000 |
EUR |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
53,16 |
Stellen. |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
||
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
360 |
% |
|
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
380 |
% |
|
2. |
Gewerbesteuer |
360 |
% |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.02.2021 erteilt
Oldenburg in Holstein, 17.02.2021
(gez Jörg Saba) L.S.
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen Anlagen liegen im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.12, während der Besuchszeiten zu jedermanns Einsicht aus.