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Datum: 04.03.2021

Amtliche Bekanntmachung vom 17.02.2021 Haushaltssatzung der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2021

Haushaltssatzung der Stadt Oldenburg in Holstein

für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 77  der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Dezember 2020 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

21.588.300

EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

22.079.400

EUR

einem Jahresfehlbetrag von

491.100

EUR

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

20.696.200

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

19.678.300

EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

11.414.200

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

12.432.100

EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

7.309.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

3.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

53,16

Stellen.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

360

%

b)   für die Grundstücke (Grundsteuer B)

380

%

2.

Gewerbesteuer

360

%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.02.2021 erteilt

Oldenburg in Holstein, 17.02.2021

                                                                               

  (gez Jörg Saba)                                                        L.S.         

   Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen Anlagen liegen im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.12, während der Besuchszeiten zu jedermanns Einsicht aus.

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