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Datum: 13.01.2022

Informationen zur Anhebung der Realsteuerhebesätze ab 01.01.2022 in der Stadt Oldenburg i.H.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2021 wurden die Realsteuerhebesätze auf das Niveau der Mindestsätze für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen nach der Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen des Landes angehoben. Die Sätze wurden wie folgt angehoben:

Grundsteuer A: von 360 % auf 380 %

Grundsteuer B: von 380 % auf 425 %

Gewerbesteuer: von 360 % auf 380 %

Diese Anhebung ist aufgrund der bevorstehenden vielfältigen finanziellen Belastungen, die auf die Stadt Oldenburg in Holstein zukommen werden, insbesondere durch den Bau des Schulcampus, unumgänglich geworden.

Die Stadt Oldenburg in Holstein möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass erst mit Bekanntmachung der Haushaltssatzung die angehobenen Hebesätze rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft treten.

Was bedeutet das für Sie?

Die bisher gültigen Steuerbescheide gelten fort. Sollten Sie in der jüngeren Vergangenheit einen Steuerbescheid für das Jahr 2022 auf Grundlage der bisherigen Hebesätze erhalten haben, so ist auch dieser für die anstehenden Zahlungen maßgeblich. Sobald die angehobenen Hebesätze bekanntgemacht wurden und damit ihre Rechtswirksamkeit entfalten, erhalten Sie als SteuerschuldnerIn einen ersetzenden Änderungsbescheid. Dieser Änderungsbescheid wird ihnen per Post zugestellt.

Wollen Sie ihren neuen Steuerbetrag vorab selber errechnen, so gehen Sie bitte z.B. wie folgt vor:

Grundsteuermessbetrag gemäß Bescheid multipliziert mit 4,25 = ab 01.01.2022 zu zahlende Grundsteuer B



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