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Kfz: Fahrzeugmängel - Pflichten/Bußgeld

Nr. 99108031000000

Auch bei gewissenhafter Planung, Konstruktion und Fertigung können bei bereits zugelassenen Fahrzeugen Mängel auftreten. Die Beseitigung dieser Fahrzeugmängel ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit unbedingt notwendig. Verantwortlich für die Beseitigung der Mängel ist der Halter.

Der Bußgeldkatalog sieht bei der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit Mängeln verschiedene Bußgelder sowie Punkte im Fahreignungsregister Flensburg vor. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

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