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Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter erhalten

Nr. 99109018000000

De-Mail stellt eine sichere Infrastruktur für digitale Kommunikation bereit. De-Mails ähneln E-Mails, sind aber sicherer: Die Identität von Absender und Empfänger kann nicht gefälscht werden und die Nachrichten werden ausschließlich über verschlüsselte Kanäle übertragen. Bürger, Unternehmen und Verwaltung können über den Dienst sicher kommunizieren. Den Betrieb dieser Infrastruktur übernehmen akkreditierte De-Mail-Diensteanbieter (DMDA).

Wenn Sie ein DMDA werden möchten, brauchen Sie eine Akkreditierung. Diese Akkreditierung erhalten Sie auf Antrag vom BSI. Dafür müssen Sie technische, organisatorische und datenschutzrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel müssen Sie Versicherungen mit bestimmten Deckungssummen nachweisen und Zertifikate vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einholen.

Wenn Sie akkreditiert werden, erhalten Sie ein Gütezeichen. Mit diesem Gütezeichen dürfen Sie für die technische und administrative Sicherheit Ihrer Dienste werben.

Die Akkreditierung ist für drei Jahre gültig, danach müssen Sie eine Re-Akkreditierung beantragen.

Bevor Sie den Antrag stellen, können Sie sich mit Mitarbeitern des BSI treffen. In einem Informationsgespräch können sie Ihnen das Akkreditierungsverfahren sowie die damit verbundenen organisatorischen Fragen und die Kosten erläutern.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Allgemeine Nachweise zum Unternehmen:

  • Unternehmensdarstellung,
  • Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregisterauszug,
  • Kopie der Gewerbeanmeldung und
  • Insolvenzbescheinigung (Eigenversicherung), dass das Unternehmen sich nicht in Insolvenz oder Liquidation befindet.

Die allgemeinen Nachweise zum Unternehmen dürfen nicht älter als sechs Monate sein.

Weitere erforderliche Nachweise:

  • Testate von zertifizierten IT-Sicherheitsdienstleistern De-Mail mit den zugehörigen Testierungsberichten (nicht älter als sechs Monate),
  • ein Datenschutzzertifikat des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit sowie
  • Nachweise zur:
    • Zuverlässigkeit,
    • Fachkunde und
    • Deckungsvorsorge.
       

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für Ihre Akkreditierung richten sich nach dem Zeitaufwand des Verfahrens. Dabei gelten folgende Stundensätze:

  • EUR 84,00 pro Stunde bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des höheren Dienstes,
  • EUR 68,00 pro Stunde bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des gehobenen Dienstes und
  • EUR 54,00 pro Stunde bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des mittleren Dienstes.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare: Antrag auf Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter

Onlineverfahren möglich: nein  

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

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