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Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

Nr. 99020001023000

Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

In Schleswig-Holstein ist für die Auskunftserteilung aus dem Boden- und Altlastenkataster die untere Bodenschutzbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zuständig, in dem sich das relevante Grundstück befindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

  • Ihren Namen und Anschrift,
  • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
  • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
  • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

Zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer fügen Sie der Anfrage nachfolgende Dokumente bei:

a) als Eigentümerin/Eigentümer des angefragten Grundstückes: einen Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug),

b) als Nichteigentümerin/ Nichteigentümer des angefragten Grundstückes: eine Vollmacht/Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin/ des Grundstückseigentümers zur Einsichtnahme in das Boden- und Altlastenkatasters für das betreffende Grundstück

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

Die Gebührenerhebung erfolgt hierbei entsprechend der „Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO)“ (in der aktuell gültigen Fassung). Genauere Informationen hierzu erteilt Ihnen die für die Auskunftserteilung zuständige Behörde.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

Weiterführende Informationen zu altlastverdächtigen Flächen und Altlasten einschließlich dem Altlastenkataster beziehungsweise Altlasteninformationssystem (Boden- und Altlastenkataster gemäß § 5 LBodSchG) finden Sie im Landesportal des Umweltministeriums und auf der Seite des Liegenschaftskatasters Schleswig-Holstein siehe unten.

Informationen über mögliche Kampfmittelbelastungen sind ausdrücklich nicht Inhalt der Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkataster. Informationen hierzu erhalten Sie beim Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein. Dort kann auch ein Antrag auf Überprüfung einer Fläche auf Kampfmittelbelastungen per Luftbildauswertung (Gefahrerkundung auf Kampfmittel) gestellt werden.

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