Bauartzulassung für Spielgeräte
Nr. 99050027000000Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen nur aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ihre Bauart zugelassen hat. Diese Bauartzulassung muss der Hersteller des Spielgerätes bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt beantragen. Die Bauartzulassung ist auf 1 Jahr befristet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag muss schriftlich mit Unterschrift des Antragstellers bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eingereicht werden.
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:
- Beschreibung des Spielgerätes
- Bauplan des Spielgerätes
- Bedienungsanweisung
- technische Beschreibung der Komponenten des Spielgerätes
- ein Mustergerät, dieses soll vollständig und funktionsfähig und zur Serienfertigung geeignet sein
- schriftliche Erklärung des Herstellers, dass das zu prüfende Spielgerät die in § 12 Absatz 2 SpielV genannten Voraussetzungen erfüllt
Ergänzende technische Beschreibungen können in elektronischer Form übermittelt werden
Auf Verlangen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sind weitere Unterlagen vorzulegen. Eine ausführliche Auflistung und Beschreibung der Unterlagen finden Sie in Anlage 2 der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt herausgegebenen Technischen Richtlinie.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Zulassung richten sich nach der Bearbeitungsdauer:
- Stundensatz: EUR 47,00 – 67,00
Sonstige Gebühren:
- für die Erteilung eines Zulassungsbelegs einschließlich des Zulassungszeichens sowie für den Umtausch: EUR 15,00
- zusätzlich müssen Auslagen (z.B. für Kopien) und Aufwendungen, die durch beantragte Ergänzungsarbeiten entstehen, erstattet werden