Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Bauartzulassung für Spielgeräte

Nr. 99050027000000

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen nur aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ihre Bauart zugelassen hat. Diese Bauartzulassung muss der Hersteller des Spielgerätes bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt  beantragen. Die Bauartzulassung ist auf 1 Jahr befristet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag muss schriftlich mit Unterschrift des Antragstellers bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eingereicht werden.

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Beschreibung des Spielgerätes
  • Bauplan des Spielgerätes
  • Bedienungsanweisung
  • technische Beschreibung der Komponenten des Spielgerätes
  • ein Mustergerät, dieses soll vollständig und funktionsfähig und zur Serienfertigung geeignet sein
  • schriftliche Erklärung des Herstellers, dass das zu prüfende Spielgerät die in § 12 Absatz 2 SpielV  genannten Voraussetzungen erfüllt

Ergänzende technische Beschreibungen können in elektronischer Form übermittelt werden

Auf Verlangen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sind weitere Unterlagen vorzulegen. Eine ausführliche Auflistung und Beschreibung der Unterlagen finden Sie in Anlage 2 der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt herausgegebenen Technischen Richtlinie.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Zulassung richten sich nach der Bearbeitungsdauer:

  • Stundensatz: EUR 47,00 – 67,00 

Sonstige Gebühren:

  • für die Erteilung eines Zulassungsbelegs einschließlich des Zulassungszeichens sowie für den Umtausch: EUR 15,00
  • zusätzlich müssen Auslagen (z.B. für Kopien) und Aufwendungen, die durch beantragte Ergänzungsarbeiten entstehen, erstattet werden

Rechtsgrundlage

nach oben zurück