Berufsausbildung: Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Nr. 99019003016000Wenn Sie Ihren Bildungsabschluss im Ausland erworben haben, kann dieser in Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.
Je nachdem, welcher Abschluss anerkannt werden soll, sind unterschiedliche Stellen hierfür zuständig. So entscheiden auch die staatlichen Hochschulen/Fachhochschulen in Schleswig-Holstein eigenständig (im Rahmen von Zulassungs- und/oder Immatrikulationsverfahren), ob ausländische Bildungsnachweise zum Studium berechtigen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein (MSB).
Konkrete Informationen zu Ansprechpartner/innen finden Sie im Bildungsportal auf der Seite "Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse und schulischer Berufsqualifikationen in Schleswig-Holstein".
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Übersicht der für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise notwendigen Unterlagen. Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Folgende Gebühren fallen an: Für die Anerkennung von
- Haupt- und Realschulabschlüssen = 50,00 Euro,
- Hochschulzugangsqualifikationen ohne Note = 60,00 Euro,
- Hochschulzugangsqualifikationen mit Note = 75,00 Euro,
- Abschlüsse von Berufsfachschulen und Fachschulen = 100,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
§ 140 Abs. 3 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen ausländischer Bildungsnachweise für den Hochschul-/Fachhochschulzugang finden Sie auf den Internetseiten des Informationssystems zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (anabin).
Der Europass bietet die Möglichkeit die im europäischen Ausland erworbenen Qualifikationen, Kompetenzen und Fähigkeiten darzustellen.