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Schifffahrt

Nr. 99129026028000

Häfen, Schifffahrt und Wasserstraßen spielen in Schleswig-Holstein eine zentrale Rolle.

Die Länder haben nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (Seeaufgabengesetz) keine eigene Zuständigkeit. Bei der Umsetzung des Seeaufgabengesetzes kann sich der Bund jedoch – soweit erforderlich und notwendig – der Länder bedienen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Nord (GDWS-Ast N), früher: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD Nord).

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Seeaufgabengesetz - SeeAufgG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur oder der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

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