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Volkshochschule

Nr. 99131003078000

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Volkshochschule (VHS) oder
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk sich die VHS befindet.

Welche Gebühren fallen an?

Über die Höhe der Gebühren erteilt die jeweilige VHS Auskunft.
In der Regel können Sie die Gebühr auch den Programmen der VHS entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Genaue Auskunft hierüber erteilt die VHS.
In der Regel können Sie gegebenfalls einzuhaltene Fristen auch den Programmen der VHS entnehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie beim Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holstein e. V. (VHS SH e. V. ) und beim Verband Deutscher Volkshochschulen.

Teaser

Volkshochschulen sind öffentliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Selbstverständnis der VHS
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