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Datum: 19.08.2019

Bekanntmachung vom 19.08.2019: Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters

Bekanntmachung der Stadt Oldenburg in Holstein

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Oldenburg in Holstein am 26. Mai 2019 

Der Landrat des Kreises Ostholstein – Stabsstelle Komunalaufsicht – hat durch Verfügung vom 1. August 2019 mitgeteilt, dass nach Prüfung der nach § 83 Abs. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) vorgelegten Unterlagen gemäß § 54 Nr. 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) folgende Entscheidung getroffen wurde:

Die am 26. Mai 2019 erfolgte Wahl

des Bürgermeisters der Stadt Oldenburg in Holstein

wird für gültig erklärt.

Das am 22. Juni 2019 bekannt gegebene endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters ist damit bestätigt (§ 83 Abs. 2 Satz 2 GKWO). 

Oldenburg in Holstein, den 19. August 2019

Stadt Oldenburg in Holstein

Der Gemeindewahlleiter

gez. Martin Voigt                L. S.

Gemeindewahlleiter

 

 

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