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Datum: 10.03.2022

Besondere Erreichbarkeit des Amtes für soziale Hilfen - Ukraineflüchtlinge


Ab Montag den 14.03.2022 ist das Amt für soziale Hilfen, Oldenburg in Holstein generell für alle Leistungsempfänger/innen (SGB XII und AsylbLG) wieder zu folgenden, ausgeweiteten Zeiten telefonisch erreichbar:
täglich (Mo. – Fr.) 09.00. bis 12.00 Uhr. Bitte nutzen Sie die bekannten persönlichen Rufnummern der Sachbearbeiter/innen oder den bestehenden Sammelanschluss unter 04521/788512.
Für die erwarteten Fragen rund um die Hilfegewährung für die Flüchtlinge aus der Ukraine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist eine gesonderte Rufnummer mit 04521/788774 ebenfalls ab Montag, den 14.03.2022 jeweils täglich von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingerichtet. Bitte nutzen Sie diese Telefonnummer ausschließlich für Fragen der ukrainischen Flüchtlinge und Terminabstimmungen für die Antragstellungen bzw. etwaige Auszahlung von Vorschussleistungen für diesen Personenkreis.

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