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22.08.2022 Amtliche Bekanntmachung
Veröffentlichung der Planunterlagen in dem Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380-kV-Leitung Raum Lübeck - Raum Göhl, Ostküstenleitung 3. BA

Wesentlicher Inhalt der Planung ist:

  • Errichtung und den Betrieb einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung mit einer Länge von ca. 47,9 km zwischen dem Raum Lübeck (ab Mast 30-31 Leitungsabschnitts Raum Lübeck – Siems (LH-13-330), nordöstlich von Sereetz, Gemeinde Ratekau) und dem neu zu errichtenden 380-kV-UW Raum Göhl auf dem Gebiet der Gemeinde Göhl.
  • Mitführung von zwei 110-kV-Systemen der Schleswig-Holstein Netz AG in Teilbereichen auf den Masten der 380-kV-Neubauleitung als Ersatz für die bestehende 110-kV-Freileitung Siems – Göhl (LH-13-115) im Süden des Leitungsabschnitts zwischen Mast Nr. 2 bis Nr. 64 und im Norden des Leitungsabschnitts zwischen Mast Nr. 109 bis Nr. 120
  1. Mitnahmeabschnitt 1 beginnend nordwestlich von Altenkrempe ab Mast 2 bis Mast 64 (dort: Abgabe an bestehende 110-kV-Freileitung (LH-13-115)) auf einer Länge von ca. 25 km
  2. Mitnahmeabschnitt 2 beginnend südlich von Sebent ab Mast 109 bis Mast 120 (dort: Einführung in das Umspannwerk Raum Göhl) auf einer Länge von ca. 4,5 km
  • Rückbau der bestehenden 110-kV-Freileitung Siems – Göhl (LH-13-115) in den Teilbereichen der Leitungsmitnahme zwischen Mast Nr. 2 auf dem Gebiet der Gemeinde Ratekau in Richtung Norden bis zu dem bestehenden Umspannwerk Göhl
  • 110-kV-seitige Anpassung der Einbindung der beiden Umspannwerke Scharbeutz und Rogerfelde sowie die Anpassungen (Umbeseilung, standortgleicher/-naher Ersatz von 110-kV-Masten) in den An- und Absprungbereichen zwischen der 380-/110-kV-Neubauleitung und der 110-kV-Bestandsleitung
  • Anpassungen an der 110-kV-Freileitung Göhl – Lütjenburg (LH-13-137): Umbau und Anschluss der Leitung an das das geplante 380-/110-kV-Umspannwerk Raum Göhl sowie Herstellung einer 110-kV-Verbindung zwischen dem neuen 380-/110-kV-Umspannwerk Raum Göhl und dem bestehenden Umspannwerk Göhl der Schleswig-Holstein Netz AG herzustellen

sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Ratekau, Scharbeutz, Sierksdorf, Altenkrempe, Schashagen, Beschendorf, Manhagen, Lensahn, Damlos, Göhl und Timmendorfer Strand sowie der Stadt Oldenburg i.H. im Kreis Ostholstein.

Antragsteller, zuständige Behörde, UVP-Pflicht

Die Vorhabenträgerin, TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das o. g. Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben
berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln.


Für das beantragte Vorhaben ist gemäß § 3b Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, in der Fassung, die vor dem 16.05.2017 galt (UVPG a. F.), die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Veröffentlichung/Auslegung der Planunterlagen

Die nach § 43a EnWG i. V. m. § 140 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG) erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach den Vorgaben des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) eingeleitet. Gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 PlanSiG wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Das AfPE stellt die Planunterlagen zu diesem Vorhaben auf der Internetseite
www.schleswig-holstein.de/afpe
zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 29.08.2022 bis einschließlich 28.09.2022
bereit. Maßgeblich ist der Inhalt der dort veröffentlichten Unterlagen.

Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG liegen die
Planunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme bei den nachgenannten Stellen
aus. Bitte informieren Sie sich vor einer Einsichtnahme bei der jeweiligen Stelle, ob
aufgrund der Pandemielage noch Beschränkungen bestehen.


1)
Gemeinde Ratekau
Raum Blücher
Bäderstraße 19
23626 Ratekau
Ansprechpartnerin: Frau Krüger, Telefon: 04504/803-800


2)
Gemeinde Scharbeutz
Haus B Raum 204
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Ansprechpartner: Herr Brandt, Telefon: 04503/7709-601

3.)
Amt Ostholstein-Mitte
Am Ruhsal 2
23744 Schönwalde am Bungsberg
Ansprechpartnerin: Frau Klüver, Telefon: 04528/9174-311


4.)
Amt Lensahn
Zimmer 12
Eutiner Str. 2
23738 Lensahn
Ansprechpartnerin: Frau Petersen, Telefon: 04363/ 508-22


5.)
Amt Oldenburg-Land
Hinter den Höfen 2
23758 Oldenburg in Holstein
Ansprechpartnerin: Frau Ganzert, Telefon: 04361/ 4937-15


6.)
Stadt Oldenburg in Holstein
Sitzungssaal
Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
Ansprechpartner: Herr Gabriel, Telefon: 04361/ 498-140


7.)
Gemeinde Timmendorfer Strand
Poststraße 35
23669 Timmendorfer Strand
Ansprechpartner: Herr Ralf; Telefon: 04503/ 807-173
barrierefreier Zugang nach telefonischer Rücksprache möglich


Ausgelegt werden auch die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens. Dies sind u. a. der Erläuterungsbericht, der UVP-Bericht samt Karten sowie die allgemein verständliche Zusammenfassung (AVZ), der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) samt Karten, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, der faunistische Fachbeitrag, die Natura 2000 Vor- und Verträglichkeitsprüfungen einschließlich einer Übersichtsunterlage, welche die Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen der UVS zusammenfasst, der Immissionsbericht samt Berechnungen, die Raumwiderstandsanalyse, die Raumempfindlichkeitsuntersuchung, eine Darstellung der Maststandorte mit Beeinträchtigung von Knicks, eine waldgutachterliche Stellungnahme entstehender Restwaldflächen und der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie die wasserwirtschaftliche Unterlage.


Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in den Grunderwerbsplänen und im Grunderwerbsverzeichnis die Eigentumsverhältnisse verschlüsselt dargestellt. Der oder dem Betroffenen kann am Auslegungsort unter Vorlage ihres oder seines Personalausweises oder Reisepasses die Schlüsselnummer mitgeteilt werden. Bevollmächtigte haben dort eine schriftliche Vollmacht der oder des Vertretenen vorzulegen.

Die Schlüsselnummer kann auch beim AfPE abgefragt werden. Bitte beachten Sie, dass eine beim AfPE angeforderte Auskunft über die Schlüsselnummer nur schriftlich an die im Schlüsselverzeichnis angegebene Adresse beantwortet wird, so dass Sie den Postlauf einrechnen müssen.


Einwendungen/Stellungnahmen

Jede Person, deren Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis
einschließlich 12.10.2022
schriftlich oder zur Niederschrift zum Aktenzeichen AfPE 14-667-PFV 380-kV-Ltg Lübeck - Göhl Einwendungen gegen den Plan erheben bei

  •  den oben angeführten Stellen, bei denen die Planunterlagen als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt werden oder
  • dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Amt für Planfeststellung Energie (AfPE), Mercatorstraße 3, 24106 Kiel.

Aufgrund der aktuellen Situation durch die COVID-19-Pandemie erfordert die Aufnahme zur Niederschrift größtenteils eine vorherige telefonische Terminabsprache. Diese erfolgt jeweils unter den oben angegebenen Telefonnummern. Das AfPE erreichen Sie diesbezüglich über die Telefonnummer: 0431/988-8839.


Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 141 LVwG einzulegen, können innerhalb der genannten Frist Stellungnahmen abgeben.


Die Erhebung von Einwendungen ist ferner durch alle Übermittlungswege möglich, die förmlich die Schriftform ersetzen, wie z. B. per Fax, wenn das Original mit einer Unterschrift versehen ist, als elektronisches Dokument per De-Mail oder versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die zusätzlich zu den o.g. Postanschriften nutzbaren Adressen lauten:
Fax: 0431/988-8841 (AfPE) oder Fax-Nr. der Auslegungsstellen
De-Mail: poststelle@melund.landsh.DE-MAIL.de oder DE-Mail-Adressen der Auslegungsstellen
Die Übermittlung als einfache E-Mail bewirkt dagegen keinen rechtswirksamen Eingang.


Daneben ist die Abgabe einer Stellungnahme für die o.g. Vereinigungen und die Erhebung einer Einwendung über den Basisdienst BOB-SH möglich, welchen Sie auch über die o.g. Internetseite des AfPE (mittels Link zum Verfahren) erreichen. Eine Online-Einwendung über BOB-SH setzt als Ersatz der Schriftform eine dortige Registrierung mit besonderer Authentifizierung (Servicekonto Plus) voraus.


Zur Fristwahrung ist maßgeblich der Eingang bei einer der o. a. Stellen. Eine Eingangsbestätigung des Einwendungsschreibens erfolgt nicht.

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen sowie Namen und vollständige Anschrift des oder der Einwendenden enthalten.


Nach Ablauf der genannten Frist (12.10.2022) sind Stellungnahmen der o. g. Vereinigungen und Einwendungen für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf besonderen privatrechtlichen Titeln (§ 140 Abs. 4 Satz 3 LVwG).


Informationen zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten im Planfeststellungsverfahren sind dem Informationsblatt des AfPE zum Datenschutz zu entnehmen. Dieses liegt zusammen mit den Planfeststellungsunterlagen aus und ist unter www.schleswig-holstein.de/afpe abrufbar.


Gem. § 43a Nr. 2 EnWG werden die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin zur Erstellung einer Erwiderung zur Verfügung gestellt; auf Verlangen der Einwendenden kann dabei Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.


Hinweise zu Erörterungstermin, Planfeststellungsbeschluss, Veränderungssperre

Fristgerecht erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert (§ 140 Abs. 6 Satz 1 LVwG), der zuvor örtlich bekannt gemacht wird. Der Verzicht auf einen Erörterungstermin ist möglich (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG).

Die Anhörungsbehörde kann statt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchführen oder diese mit Einverständnis der Beteiligten durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzen (§ 5 PlanSiG). Der Erörterungstermin und die Online-Konsultation sind nicht öffentlich. Diejenigen, die fristgerechte Stellungnahmen oder Einwendungen eingebracht haben, werden von dem Erörterungstermin oder der Online-Konsultation gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch amtliche Bekanntmachung des Erörterungstermins
oder der Online-Konsultation im Amtsblatt für Schleswig-Holstein und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, ersetzt werden.

Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freiwillig. Beim Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne sie oder ihn verhandelt werden. In diesem Fall gelten die Einwendungen als aufrechterhalten und sind dann im Planfeststellungsbeschluss zu entscheiden.

Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist in jeden Schritt des Verfahrens möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des AfPE zu geben ist.

Entschädigungsansprüche, soweit über diese nicht im Planfeststellungsbeschluss dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in einem Erörterungstermin oder der Online-Konsultation, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

Durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Äußerungen von Vereinigungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Dies gilt ebenfalls für entstehende Kosten im Rahmen der Teilnahme an einer Online-Konsultation oder Telefon- oder Videokonferenz.

Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses kann durch amtliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 141 Abs. 5 LVwG).

Mit dem Beginn der Veröffentlichung der Unterlagen im Internet tritt die Veränderungssperre nach § 44a Abs. 1 EnWG in Kraft, d. h. auf den vom Plan betroffenen Flächen dürfen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen mit wenigen Ausnahmen nicht vorgenommen werden. Darüber hinaus kann ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein  Vorkaufsrecht nach § 44a Abs. 3 EnWG an den vom Plan betroffenen Flächen zustehen.


Kiel, den 01.08.2022

Ministerium für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
des Landes Schleswig-Holstein
-Amt für Planfeststellung Energie

gez. Martens

22.08.2022 
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