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Schiedsamt

Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Oldenburg in Holstein

Schiedsmann für den Schiedsamtbezirk der Stadt Oldenburg in Holstein ist Herr Jürgen Brunnlieb. Er wurde am 14.06.2021 von der Stadtverordnetenversammlung zum Schiedsmann gewählt. Seine Amtszeit begann am 22.08.2021 und endet am 21.08.2026.

Nach § 3 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) vom 10.4.1991 erfolgt die Wahl der Schiedspersonen durch die Gemeindevertretung. Schiedsfrauen bzw. Schiedsmänner werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Zugangsvoraussetzungen für das Ehrenamt Schiedsperson

Gemäß § 2 SchO sind in das Schiedsamt Personen zu berufen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.

Für das Amt nicht geeignet sind Personen, die:

- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,

- unter Betreuung stehen,

- das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

- nicht in dem Schiedsamtsbezirk wohnen,

- durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Gemäß § 4 SchO bedarf der Wahl zur Schiedsperson/stellvertretenden Schiedsperson die Bestätigung der/des Direktorin/Direktors des zuständigen Amtsgerichts.

Gemäß § 5 SchO werden die Gewählten von der/vom Direktorin/Direktor eidlich verpflichtet.

Aufgaben einer Schiedsperson

Durchführung von sogenannten Schlichtungsverfahren, z. B.:

- vermögensrechtliche Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld)

- Ansprüche aus dem Nachbarrecht (Störungen durch Kleintiere, Grenzabstand, Überhang und Beschattung)

- Verletzungen der persönlichen Ehre (ausgenommen Verletzungen in den Medien


Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.schiedsamt.de/bds-ev oder melden sich bei Herrn Zorndt (Stadt Oldenburg i. H.) unter Tel.:  04361 / 498 120 oder E-Mail: joern.zorndt@stadt-oldenburg.landsh.de

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