Schiedsamt
Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Oldenburg in Holstein
Nach den Bestimmungen der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein ist der Schiedsmann/die Schiedsfrau für das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zuständig. Hierbei handelt es sich um Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und Ansprüche aus dem Nachbarrecht, sowie wegen Verletzung der persönlichen Ehre.
Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in
- bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die in die sachliche Zuständigeit der Familien- oder Arbeitsgerichte fallen,
- Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die in Medien begangen worden sind.
Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer oder beider Parteien eingeleitet.