Sprungziele
Inhalt

23.12.2020
Amtliche Bekanntmachung
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Stadt Oldenburg in Holstein vom 10.Juli 2014

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Stadt Oldenburg in Holstein vom 10. Juli 2014


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Dezember 2020 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Ostholstein folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Stadt Oldenburg in Holstein vom 10. Juli 2014 erlassen:

§ 1

Es wird folgender § 10 a eingefügt:

§ 10 a
Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

(1) Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außer-gewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Stadtverordneten an Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung erschweren oder verhindern, können die notwendigen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei werden geeignete technische Hilfsmittel eingesetzt, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die oder der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung in Abstimmung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister.

(2) Sitzungen der Ausschüsse und der Beiräte können im Sinne des Absatzes 1 durchgeführt werden.

(3) Wahlen dürfen in einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 nicht durchgeführt werden.

(4) Die Stadt Oldenburg in Holstein entwickelt ein Verfahren, wie Einwohnerinnen und Einwohner im Falle der Durchführungen von Sitzungen im Sinne des Absatzes 1 Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten können. Das Verfahren wird mit der Tagesordnung zur Sitzung im Sinne des Absatzes 1 bekanntgemacht.

(5) Die Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Absatz 1 Satz 1 wird durch eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung oder eine vergleichbare Einbindung der Öffentlichkeit über Internet hergestellt.

§ 2
Inkrafttreten

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10. Juli 2014 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Land-rats des Kreises Ostholstein vom 21.12.2020 erteilt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.


Oldenburg in Holstein, den 23.12.2020

gez. Jörg Saba                (L.S.)
Bürgermeister


Komplette Lesefassung der Hauptsatzung:

nach oben zurück