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Mess- und Eichwesen

Nr. 99037002073000

Die Eichdirektion Nord eicht, prüft und überwacht alle Messgeräte im geschäftlichen Verkehr in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Sie gewährleistet somit  ein Höchstmaß an Verbraucherschutz und Rechtsfrieden im Handel. Daneben ist sie Ansprechpartner für Industrie und Handel bei allen Fragen und Problemen rund um die Messgeräte im gesetzlichen Messwesen.

Ihr Auftrag beinhaltet:

  • den Verbraucher und die Unternehmen beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen zu schützen und im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs die Voraussetzungen für richtiges Messen im geschäftlichen Verkehr zu schaffen,
  • die Messsicherheit im Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Umweltschutz und in ähnlichen Bereichen des öffentlichen Interesses zu gewährleisten,
  • das Vertrauen in amtliche Messungen zu stärken (zum Beispiel in der Verkehrsüberwachung),
  • die Harmonisierung des gesetzlichen Messwesens durch Mitarbeit in den zuständigen Gremien zu unterstützen und
  • die messtechnische Kompetenz von kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern.
     

Geeicht und überwacht werden unter anderem Waagen, Mineralölzähler, Taxameter, Geschwindigkeitsmessgeräte sowie Verbrauchszähler für Gas, Elektrizität, Wasser und Wärme. Im Bereich der Fertigpackungen wird die richtige Füllmenge bei Herstellern, Importeuren und im Einzelhandel kontrolliert. Gegen so genannte Mogelpackungen (Fertigpackungen, die eine größere Füllmenge vortäuschen) wird ordnungsrechtlich vorgegangen. Markt- und Verwendungsüberwachung von inverkehrgebrachten und bereitgehaltenen Messgeräten. 

Für den zivilen Bereich führt die Eichdirektion Nord in ihrer Beschussstelle die sicherheitstechnische Prüfung von Waffen, Kanonen und Böllern durch.

Des Weiteren führt sie als Benannte Stelle Nr. 108 im Bereich der EU-Richtlinie „Nichtselbsttätige Waagen“ und der EU-Richtlinie „Messgeräterichtlinie“ Konformitätsbewertungsverfahren für das erstmalige Inverkehrbringen von Messgeräten durch.

An wen muss ich mich wenden?

An die Eichdirektion Nord (Anstalt öffentlichen Rechts), mit ihren Dienst- und Außenstellen in Kiel, Hamburg, Rostock, Lübeck und Neubrandenburg sowie der Beschussstelle in Eckernförde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Eichdirektion Nord hat Anspruch auf Zahlung von:

  • Gebühren und Auslagen für die Eichung von Messgeräten sowie für sonstige Tätigkeiten nach dem Eichgesetz und den darauf gestützten Rechtsverordnungen,
  • Gebühren und Auslagen in Auftragsangelegenheiten,
  • Verwaltungsgebühren und Auslagen für die Vornahme von Amtshandlungen und für erfolglose Widerspruchsverfahren.
  • Konformitätsbewertungsverfahren sind privatrechtlicher Art und werden in Verträgen vereinbart.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Eichfristen sind für verschiedene Messgerätearten jeweils gesetzlich vorgegeben. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Eichfrist muss das Messgerät zur Eichung vorgestellt werden. Die Eichung erfolgt auf Antra, dieser ist mindesstens 10 Wochen vor Ende der Eichfrist zu stellen.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf den Markt,
  • Richtlinie 214/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von nichtselbsttätige Waagen auf dem Markt,
  • Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG),
  • Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (Einheiten- und Zeitgesetz - EinhZeitG),
  • Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (MessEGebV).

Was sollte ich noch wissen?

Eichanträge, Fachinformationen, FAQ, Kontaktdaten und weitere Informationen sind auf der Homepage www.ed-nord.de Anträge erhältlich.

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