Tagesordnung - 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit | |||||||||||||
Ö 2 | Anträge zur Tagesordnung | |||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | |||||||||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 10.07.2014 | |||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | |||||||||||||
Ö 6 | Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Stadt Oldenburg in Holstein | VO/2014/020 | ||||||||||||
Ö 7 | Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH | VO/2014/005 | ||||||||||||
Ö 8 | Verbleib in der AktivRegion Wagrien-Fehmarn | VO/2014/011 | ||||||||||||
Ö 9 | Sanierung des Oldenburger Walls hier: Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe (Aufgrund der Eilbedürftigkeit kann die Beratungsfolge mit der Beteiligung des Hauptausschusses nicht eingehalten werden.) | VO/2014/013-1 | ||||||||||||
Ö 10 | Übernahme von Geschäftsanteilen LTO Wagrien GmbH durch die Großenbrode Tourismus-service und Grundstücks GmbH & Co KG | VO/2014/004 | ||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung stimmt einer Änderung der Kooperationsvereinbarung vom 12. Juli 2012 dahingehend zu, dass die Großenbrode Tourismusservice und Grundstücks GmbH & Co. KG als Gesellschafter in die LTO Wagrien GmbH aufgenommen wird und Geschäftsanteile in Höhe von 20 % des Stammkapitals von der HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG übernimmt. Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der LTO Wagrien GmbH vom 23. Oktober 2012 wird der dazu erforderlichen Verfügung über die Geschäftsanteile durch die HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG zugestimmt. Auf die Ausübung des der Stadt nach § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der LTO Wagrien GmbH vom 23. Oktober 2012 zustehenden Vorkaufsrechts wird verzichtet. Der Änderung der Zusammensetzung und der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates des gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der LTO Wagrien GmbH vom 23. Oktober 2012 wird zugestimmt. |
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21.08.2014 - Hauptausschuss | ||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt einer Änderung der Kooperationsvereinbarung vom 12. Juli 2012 dahingehend zu, dass die Großenbrode Tourismusservice und Grundstücks GmbH & Co. KG als Gesellschafter in die LTO Wagrien GmbH aufgenommen wird und Geschäftsanteile in Höhe von 20 % des Stammkapitals von der HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG übernimmt. Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der LTO Wagrien GmbH vom 23. Oktober 2012 wird der dazu erforderlichen Verfügung über die Geschäftsanteile durch die HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG zugestimmt. Auf die Ausübung des der Stadt nach § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der LTO Wagrien GmbH vom 23. Oktober 2012 zustehenden Vorkaufsrechts wird verzichtet. Der Änderung der Zusammensetzung und / oder der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates des gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der LTO Wagrien GmbH vom 23. Oktober 2012 wird zugestimmt.
(Abstimmungsergebnis: |
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25.09.2014 - Stadtverordnetenversammlung | ||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt einer Änderung der Kooperationsvereinbarung vom 12. Juli 2012 dahingehend zu, dass die Großenbrode Tourismusservice und Grundstücks GmbH & Co. KG als Gesellschafter in die LTO Wagrien GmbH aufgenommen wird und Geschäftsanteile in Höhe von 20 % des Stammkapitals von der HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG übernimmt. Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der LTO Wagrien GmbH vom 23. Oktober 2012 wird der dazu erforderlichen Verfügung über die Geschäftsanteile durch die HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG zugestimmt. Auf die Ausübung des der Stadt nach § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der LTO Wagrien GmbH vom 23. Oktober 2012 zustehenden Vorkaufsrechts wird verzichtet. Der Änderung der Zusammensetzung und der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates des gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der LTO Wagrien GmbH vom 23. Oktober 2012 wird zugestimmt.
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Ö 11 | Antrag auf Fortsetzung der Kofinanzierung für das Projekt Mehrgenerationenhaus | VO/2014/017 | ||||||||||||
Ö 12 | Anstrich der marktseitigen Fassade des Rathauses Hier: Beschluss über den Farbton | VO/2014/027 | ||||||||||||
Ö 13 | Öffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||