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Tagesordnung - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

Bezeichnung: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Mi, 23.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Zum Oldenburger Stadtbahnhof
Ort: Lankenstraße 1 a, 23758 Oldenburg in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 17.12.2015  
SI/18/040  
     
   
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Bericht des Bürgermeisters über die in 2015 entgegengenommenen Spenden  
Enthält Anlagen
VO/2016/006  
Ö 7  
Bekanntgabe bzw. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015  
Enthält Anlagen
VO/2016/008  
Ö 8  
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2016/014  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise

 

1. Sämtliche in der Anlage zum Tagesordnungspunkt beigefügten Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen werden beschlossen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der entsprechenden Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Satzungsbeschluss  

 

1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die folgende Bauleitplanung der Stadt Oldenburg in Holstein beschlossen:

 

-

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19

 

 

für ein kleines Gebiet nördlich der Straße Am Voßberg, östlich der Straße Am Rathsland und südlich des Betriebshofs der Schleswig-Holstein Netz AG

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

 

3. Der Beschluss des Bebauungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

   
    03.03.2016 - Ausschuss für Umwelt und Bauwesen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

  
 

 

Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise

 

1. mtliche in der Anlage zum Tagesordnungspunkt beigefügten Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen werden beschlossen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der entsprechenden Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Satzungsbeschluss  

 

1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die folgende Bauleitplanung der Stadt Oldenburg in Holstein beschlossen:

 

-

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19

 

 

r ein kleines Gebiet nördlich der Straße Am Voßberg, östlich der Straße Am Rathsland und südlich des Betriebshofs der Schleswig-Holstein Netz AG

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

 

3. Der Beschluss des Bebauungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Stimmen dafür

 

1

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

   
    23.03.2016 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  
 

 

Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise

 

1. mtliche in der Anlage zum Tagesordnungspunkt beigefügten Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen werden beschlossen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der entsprechenden Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Satzungsbeschluss  

 

1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die folgende Bauleitplanung der Stadt Oldenburg in Holstein

 

-

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19

 

 

r ein kleines Gebiet nördlich der Straße Am Voßberg, östlich der Straße Am Rathsland und südlich des Betriebshofs der Schleswig-Holstein Netz AG

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

 

3. Der Beschluss des Bebauungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

15

Stimmen dafür

 

1

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

  
 

 

Ö 9  
1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2016/015  
Ö 10  
Beschluss über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 und die Verwendung des Fehlbetrages  
Enthält Anlagen
VO/2016/162  
Ö 11  
Beschluss über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 und die Verwendung des Jahresüberschusses  
Enthält Anlagen
VO/2016/028  
Ö 12  
Unterbringung von der Stadt Oldenburg in Holstein zugewiesenen Flüchtlingen hier: Wagrienkaserne Putlos
Enthält Anlagen
VO/2016/167  
Ö 13  
Flüchtlingsunterbringung am Standort Putlos  
VO/2016/030  
Ö 14  
Öffentliche Anfragen und Mitteilungen      
               

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