Tagesordnung - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit | |||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | |||||||||||||
Ö 2.1 | Neubau einer Mehrzweckhalle | |||||||||||||
Ö 2.2 | Erneuerung/Ausbesserung von Gehwegen | |||||||||||||
Ö 3 | Anträge zur Tagesordnung | |||||||||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 07.06.2018 | |||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | |||||||||||||
Ö 5.1 | Seniorenbeiratswahl | |||||||||||||
Ö 5.2 | Eröffung Notaufnahme Sana-Klinik | |||||||||||||
Ö 5.3 | Flutlichtanlage Sportplatz | |||||||||||||
Ö 5.4 | Fortschritte Stadtmarktzentrum | |||||||||||||
Ö 5.5 | Anbau für die Jugendfeuerwehr | |||||||||||||
Ö 5.6 | Neues Reinigungsunternehmen in der Grundschule am Wasserquell | |||||||||||||
Ö 5.7 | Städtebauförderung | |||||||||||||
Ö 5.8 | Kreisverkehr Kieler Chaussee | |||||||||||||
Ö 5.9 | Gesundheitskonferenz beim Kreis | |||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Bürgermeisters über die in 2017 entgegengenommenen Spenden | VO/2018/032 | ||||||||||||
Ö 7 | Prüfung der Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oldenburg in Holstein | VO/2018/073 | ||||||||||||
Ö 8 | Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 der KulTour Oldenburg in Holstein GmbH | VO/2018/033 | ||||||||||||
Ö 9 | Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2017 der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH | VO/2018/083 | ||||||||||||
Ö 10 | Beschluss über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe | VO/2018/037 | ||||||||||||
Ö 11 | Bekanntgabe bzw. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen bzw. Auszahlungen in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 | VO/2018/091 | ||||||||||||
Ö 12 | Beschluss über einen Antrag auf Förderung einer neuen Sporthalle aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" | VO/2018/098 | ||||||||||||
Ö 13 | Erschließung des Bebauungsgebietes Nr. 56 hier: Beschluss über das Bauprogramm | VO/2018/031 | ||||||||||||
Ö 14 | Antrag der CDU-Fraktion: Sanierung des Parkplatzes in der Göhler Straße | VO/2018/068 | ||||||||||||
Ö 15 | Unterstützung der Oldenburger Tafel; hier: Antrag des Vereins Oldenburger Tafel e. V. | VO/2018/079 | ||||||||||||
Ö 16 | Gewährung einer Bürgschaft für die Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH | VO/2018/099 | ||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Für Darlehensbeträge der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH von bis zu 6.000.000 € übernimmt die die Stadt Oldenburg in Holstein anteilig auf Ihren Geschäftsanteil von 62,5 % bezogen eine Ausfallbürgschaft ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage über 80 % des anteiligen Kreditbetrages.
Für die Ausfallbürgschaft hat die Gesellschaft eine Bürgschaftsprovision zu zahlen, die den Bürgschaftsvorteil voll abschöpft.
Der Bürgermeister wird im vorstehenden Rahmen ermächtigt, Einzelbürgschaften für die finanzierenden Banken abzugeben.
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06.09.2018 - Hauptausschuss | ||||||||||||||
Ö 19 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss:
Für Darlehensbeträge der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH von bis zu 6.000.000 € übernimmt die die Stadt Oldenburg in Holstein anteilig auf ihren Geschäftsanteil von 62,5 % bezogen eine Ausfallbürgschaft von bis zu drei Millionen Euro ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage über 80 % des anteiligen Kreditbetrages.
Für die Ausfallbürgschaft hat die Gesellschaft eine Bürgschaftsprovision zu zahlen, die den Bürgschaftsvorteil voll abschöpft.
Der Bürgermeister wird im vorstehenden Rahmen ermächtigt, Einzelbürgschaften für die finanzierenden Banken abzugeben.
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19.09.2018 - Stadtverordnetenversammlung | ||||||||||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss:
Für Darlehensbeträge der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH von bis zu 6.000.000 € übernimmt die die Stadt Oldenburg in Holstein anteilig auf Ihren Geschäftsanteil von 62,5 % bezogen eine Ausfallbürgschaft von bis zu drei Millionen Euro ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage über 80 % des anteiligen Kreditbetrages.
Für die Ausfallbürgschaft hat die Gesellschaft eine Bürgschaftsprovision zu zahlen, die den Bürgschaftsvorteil voll abschöpft.
Der Bürgermeister wird im vorstehenden Rahmen ermächtigt, Einzelbürgschaften für die finanzierenden Banken abzugeben.
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Ö 17 | Öffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||
N 18 | Vertraulicher Bericht des Bürgermeisters über wichtige aktuelle Angelegenheiten | |||||||||||||
N 19 | Beratung und Begleitung von Mädchen und Frauen mit Migrations- und Fluchterfahrung in Oldenburg in Holstein | |||||||||||||
N 20 | Nichtöffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||
Ö 21 | Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung | |||||||||||||