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Auszug - 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise und Satzungsbeschluss  

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Zum Oldenburger Stadtbahnhof
Ort: Lankenstraße 1 a, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2016/014 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Gabriel
2. Herr Pieper
Aktenzeichen:302/AUB22
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Der Vorsitzende des Ausschusses für Bauen und Umwelt erläutert kurz den Sachverhalt und teilt mit, dass der Ausschuss dem Beschlussvorschlag zugestimmt habe. 

 


Beschluss:  
 

 

Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise

 

1. mtliche in der Anlage zum Tagesordnungspunkt beigefügten Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen werden beschlossen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der entsprechenden Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Satzungsbeschluss  

 

1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die folgende Bauleitplanung der Stadt Oldenburg in Holstein

 

-

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19

 

 

r ein kleines Gebiet nördlich der Straße Am Voßberg, östlich der Straße Am Rathsland und südlich des Betriebshofs der Schleswig-Holstein Netz AG

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

 

3. Der Beschluss des Bebauungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

15

Stimmen dafür

 

1

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

  
 

 

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