Auszug - Feststellung des ältesten Mitgliedes der Stadtverordnetenversammlung und Übergabe des Vorsitzes an das älteste Mitglied
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Wortprotokoll |
Das älteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, das gemäß § 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung die Wahl der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers leitet, ist Stadtverordnete Helga Poppe.
Bürgervorsteherin Knees, die die Sitzung bis zu diesem Punkt leitet übergibt die Sitzungsleitung an Frau Helga Poppe.