Auszug - Erklärung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung über ihre Fraktionszugehörigkeit und die Bildung von Fraktionen gem. § 32 a GO
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Wortprotokoll |
Vor der Durchführung der Wahl der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers nimmt die Sitzungsleitung, Frau Poppe, die Erklärungen der einzelnen Stadtverordneten über ihre Fraktionszugehörigkeit entgegen.
Sie erhält die schriftlichen Erklärungen über die Bildung zu einer Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oldenburg in Holstein von der CDU, der SPD, dem Bündnis 90/Die Grünen, der FBO und der FDP-Fraktion.