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Auszug - Wahl und Verpflichtung der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers  

1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 07.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:36 Anlass: Sitzung
Raum: Museumshof - "Refektorium" Gastronomie im Wallmuseum
Ort: Prof.-Struve-Weg 1, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2018/049 Wahl und Verpflichtung der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stadtverordnete Drews-Jacobsen von der CDU-Fraktion beantragt eine Verhältniswahl. Die Stadtverordneten und Fraktionen hatten sich bereits im Vorwege dafür ausgesprochen, dass die Stadtverordnete Susanne Knees auch für die Wahlperiode 2018-2023 als Bürgervorsteherin tätig werden soll. Daher folgt folgender 

 


Beschluss:

  
 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt über den vorliegenden Vorschlag der CDU-Fraktion, Stadtverordnete/Stadtverordneten Frau/Herrn Susanne Knees zur/m Bürgervorsteher/in zu wählen, wie folgt ab:

 


 

Abstimmungsergebnis:

17

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

Stadtverordnete Poppe beglückwünscht Bürgervorsteherin Susanne Knees zu ihrer Wahl und nimmt die Verpflichtung gemäß § 33 Abs. 5 GO vor.

 

 

 

 

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