Auszug - Verpflichtung der Stadtverordneten durch die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher
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Wortprotokoll |
Bürgervorsteherin Knees nimmt die Verpflichtung gem. § 33 Abs. 5 GO mit folgender Verpflichtungserklärung und anschließendem Handschlag vor:
„Hiermit verpflichte ich Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihre Tätigkeit als Stadtverordnete/r der Stadt Oldenburg in Holstein ein.“