Auszug - Beschluss über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
a) Es wird beschlossen,
den umlagefähigen Aufwand für 2015 auf 59.186,68 € sowie
den umlagefähigen Aufwand für 2016 auf 60.412,77 € festzulegen und
den Abgabesatz 2015 auf 1,11% sowie
den Abgabesatz 2016 auf 1,08 % festzusetzen.
b) Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: | 13 | Stimmen dafür |
| 5 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage5_SatzungAbgabesatz2015-2016_ (343 KB) |