Auszug - B-Plan 65 der Stadt Oldenburg in Holstein (Fläche am Giddendorfer Weg) hier: Aufstellungsbeschluss
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird angeregt, in dem Gebiet lieber nur Doppel- und Reihenhäuser zuzulassen und keine Einfamilienhäuser.
Der Beschluss wird um die Möglichkeit zur Errichtung von Reihenhäusern ergänzt.
Beschluss:
- Für ein Gebiet am nordöstlichen Ortsrand von Oldenburg, nordöstlich des Giddendorfer Weges, angrenzend an die vorhandenen Wohngebiete „Vogeleck“ und „Weißdornweg“ soll der B-Plan Nr. 65 aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ für die Ausweisung neuer Baugrundstücke für Einzel- / Doppel- und Reihenhäuser
- Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch ein noch zu beauftragendes Büro durchgeführt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür |
| 1 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |