Vorlage - VO/2021/015
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Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur Regelung der Benutzung der Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Oldenburg in Holstein sowie der Erhebung von Benutzungsgebühren wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Unterbringung von geflüchteten Personen sind diverse grundsätzliche und spezielle Handlungen zu vollziehen und zu beachten. In der täglichen Arbeiten werden naturgemäß immer wieder, teilweise auch grundsätzlich bedeutsame, Gegebenheiten vor immer wieder veränderten Hintergrundtatsachen entschieden. Eine allgemeingültige Regelung, wie hier nun in der Satzung abgebildet, schafft beiderseits Handlungssicherheit und entsprechende Kenntnis darüber welches Tun, Dulden und Unterlassen gefordert ist.
Die Aufstellung der Satzung soll auch eine weitere Problematik lösen. Die bisher gelebte Praxis, die regionalen Höchstsätze als Nutzungsentschädigung anzusetzen, erhält damit die notwendige rechtliche Grundlage. Eine, vom Kreis Ostholstein, erhaltene Information beinhaltete die Forderung nach einer Satzung die die Forderung der Nutzungsentschädigung für in dieser Höhe festschreibt und rechtfertigt. Dieser Forderung wird mit dem Beschluss und der anschließenden Ausfertigung und Anwendung Rechnung getragen.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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X | Ja, folgende: | Die Zuweisung von geflüchteten Personen hat nach wie vor Bestand. Die Aufstellung einer Regelnden Vorgabe zur Benutzung von Seiten der Stadt zur Verfügung gestellten Unterkünften zur Unterbringung geflüchteter Personen ist daher geboten. |
Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Satzungsentwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzungsentwurf (387 KB) |