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Vorlage - VO/2021/024  

Betreff: Änderung der städtischen Bürgschaftsregelung
hier: Erhöhung des Höchstbetrages für Bürgschaften je Unternehmen
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Bürgermeister Jörg Saba
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Jahn, Lasse
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.03.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.03.2021 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Bürgschaftsregelung Stadt Oldenburg in Hostein 01.04.2021  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Für die künftige Gewährung von Bürgschaften durch die Stadt, die unter die De-minimis-Verordnung fallen, wird die beigefügte städtische Bürgschaftsregelung angepasst.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Nach den Regelungen der Gemeindeordnung und dem dazu ergangenen Erlass des Innenministers dürfen Bürgschaften, die unter die De-minimis-Verordnung fallen, nur auf Grundlage einer kommunalen Bürgschaftsregelung gewährt werden.

 

Die bisher, seit dem 01. Januar 2019 gültige Bürgschaftsregelung sah vor, dass der verbürgte Teil des Darlehens, für das im Rahmen dieser Regelung eine Einzelbürgschaft gewährt wird, bezogen auf einen 3-Jahres-Zeitraum insgesamt 3.000.000 Euro je Unternehmen nicht übersteigen darf.

 

Die Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH hat den Glasfaserausbau in der „Kernstadt“ Oldenburg, außer kleinerer Nachverdichtungen, weitestgehend abgeschlossen. Für das Jahr 2021 ff. sind nun im Zuge des Glasfaserausbaus Investitionen in den Außenortschaften vorgesehen, die unter anderem auch Darlehensaufnahmen erforderlich machen. Da die bisher übernommenen Bürgschaften zugunsten der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH den maximal zulässigen Höchstbetrag je Unternehmen fast völlig ausschöpfen, ist eine Erhöhung des Höchstbetrages von 3.000.000 Euro auf 4.500.000 Euro notwendig, um den geplanten Glasfaserausbau in den Außenortschaften nicht zu gefährden.  

 

 

Diese Bürgschaftsregelung ersetzt nicht die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung über die einzelne Bürgschaft, sondern stellt nur eine Grundlage für die jeweiligen Entscheidungen dar.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

  Städtische Bürgschaftsregelung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bürgschaftsregelung Stadt Oldenburg in Hostein 01.04.2021 (125 KB)      
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