Vorlage - VO/2021/025
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Beschlussvorschlag:
Für weitere Darlehensbeträge der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH im Rahmen des Glasfaserausbaus in den Außenortschaften von bis zu 3.000.000 € (bisher 6.000.000 €) übernimmt die Stadt Oldenburg in Holstein anteilig auf Ihren Geschäftsanteil von 62,5 % bezogen, eine Ausfallbürgschaft von bis zu 1.500,000,00 € ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage über 80 % des anteiligen Kreditbetrages.
Für die Ausfallbürgschaft hat die Gesellschaft eine Bürgschaftsprovision zu zahlen, die den Bürgschaftsvorteil voll abschöpft.
Der Bürgermeister wird im vorstehenden Rahmen ermächtigt, Einzelbürgschaften für die finanzierenden Banken abzugeben.
Sachverhalt:
Die Gesellschafter haben der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH das nötige Eigenkapital für den Ausbau der Breitbandversorgung im Gebiet der Stadt Oldenburg in Holstein bereitgestellt. Um die Finanzierung der Gesellschaft und damit ihre Liquidität zu gewährleisten und die Erreichung der Unternehmensziele sicherzustellen, bedarf es neben dem Eigenkapital auch zusätzliches Fremdkapital in Form von Bankdarlehen.
Für die bisher angefragten Banken stellt sich die SWOM wie eine Projektgesellschaft dar. Dies resultiert daraus, dass der Breitbandbereich der einzige Geschäftsbereich der Gesellschaft ist, der sich im Aufbau befindet und somit keine vergangenheitsbezogenen Werte verfügbar sind. So sind nicht wie bei anderen Stadtwerkegesellschaften bereits mehrere Betriebszweige vorhanden, welche die Nachhaltigkeit der Unternehmenstätigkeit belegen und über einen stabilen Mittelzufluss aus eigenem Cash-Flow verfügen.
Positiv wird von den Banken bewertet, dass die Gesellschafter das Eigenkapital vorab vollständig einbezahlt haben. Als GmbH ist die SWOM aber trotz solventer kommunaler Gesellschafter insolvenzfähig. Aus diesem Grund bestehen Banken auf Sicherheiten.
Eine weitere Form ist eine kommunale Bürgschaft. Diese kann nach den kommunalrechtlichen Vorschriften nur als Ausfallbürgschaft ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage gewährt werden. Weiter darf sich eine Bürgschaft nur auf maximal 80 % des Kreditbetrages erstrecken. Die bisherige Beschlussfassung vom 19.09.2018 der Stadtverordnetenversammlung sah eine Gewährung von Bürgschaften bis zu einer von Höhe von 3.000.000 € vor (6.000.000 € Darlehen x 62,5 % Geschäftsanteil x 80 %). Die Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH hat den Glasfaserausbau in der "Kernstadt" Oldenburg, außer kleinerer Nachverdichtungen, weitestgehend abgeschlossen. Für das Jahr 2021 ff. sind nun im Zuge des Glasfaserausbaus Investitionen in den Außenortschaften vorgesehen, die unter anderem auch Darlehensaufnahmen erforderlich machen. Da die bisher übernommenen Bürgschaften zugunsten der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH den durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Bürgschaftsbetrag von 3.000.000 € fast völlig ausschöpfen, ist eine Erhöhung des Bürgschaftsbetrages um 1.500.000 € notwendig. Bei einem nun vorgesehenen Kreditbetrag von weiteren 3.000.000 € und einem städtischen Geschäftsanteil von 62,5 % ergibt sich oben genannter Bürgschaftsbetrag: 3 Mio. € x 62,5 % x 80 % = 1,5 Mio. €.
Für eine solche Bürgschaft hat die Gesellschaft eine Bürgschaftsprovision an den Gesellschafter zu zahlen, die den Zinsvorteil aus der kommunalen Bürgschaft voll ausgleicht.
Einer Finanzierung ohne Sicherheiten werden die Banken entweder gar nicht zustimmen oder - falls doch - hohe Risikoaufschläge fordern.
Die Verwaltung schlägt vor, dieser Empfehlung zu folgen, da sich die Bürgschaft als sinnvollste Sicherstellung der Finanzierung darstellt. Hinsichtlich des Bürgschaftsrisikos wird auf die umfängliche Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Gründung der Gesellschaft verwiesen.
Um nicht bei jedem Einzelkredit, der entsprechend dem Mittelabfluss aufgenommen wird, wieder neue Entscheidungen zu treffen, wird die Ermächtigung des Bürgermeisters im vorgegebenen Rahmen vorgeschlagen
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n: