Vorlage - VO/2021/037
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Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sämtliche dem Tagesordnungspunkt beigefügten Einzelbeschlüsse werden beschlossen.
Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung des F-Planes für ein Gebiet an der Strandstraße (K 48) in Höhe des Ortsteiles Klein Wessek – Biogasanlage.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.b-planpool.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen hat in seiner 03. Sitzung am 22.11.2018 den Aufstellungsbeschluss für die o.a. Bauleitplanung zur Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage in Klein Wessek gefasst.
Der Betreiber der Anlage hatte seinerzeit die geplanten Maßnahmen zur Umstrukturierung und Erweiterung der Anlage und ihre Notwendigkeit erläutert.
Die während der frühzeitigen Beteiligung vom 31.07.2019 bis 30.08.2019 eingegangenen Stellungnahmen wurden beachtet und die Planunterlagen eingearbeitet.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden vom 05.10.2020 bis einschließlich 06.11.2020 durchgeführt.
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind mit einem Abwägungsvorschlag dem Tagesordnungspunkt beigefügt. Stellungnahmen, die eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich machen würden, sind nicht eingegangen.
Aus den vor genannten Gründen kann der abschließende Beschluss gefasst werden.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
1 - Beschlussempfehlungen
2 - Planzeichnung
3 - Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beschlussempfehlungen Biogas (713 KB) | ||||
2 | FNPÄ_1_Kl Wessek Biogas (487 KB) | ||||
3 | Begründung F1 Biogasanlage (1313 KB) |