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Vorlage - VO/2021/052  

Betreff: Antrag der SPD-Fraktion: Ausstattung der Klassenräume der Schulen mit mobilen Raumluftfilteranlagen
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Dennis Carlson
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
07.09.2021 
11. Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD Raumluftfilteranlagen alle Schulen / KiTa  
Antrag CDU Raumluftfilteranlagen Schulen  
Bestand Fenster GSaWq  
Bestand Fenster Wagrienschule  
Bestand Fenster FvS-Gymnasium  

Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Ausschuss r gesellschaftliche Angelegenheiten beschließt mobile Luftfilteranlagen für die Klassenräume in der Grundschule, der Wagrienschule und des Gymnasiums anzuschaffen.

 

Art und Funktionalität der Anlagen ist zu überprüfen und mit den Schuleitern abzustimmen. Mit Blick auf die Räumlichkeiten der Grundschule ist zu prüfen, ob der Einbau stationärer RLT-Anlagen im Rahmen der BAFA-Förderung umgesetzt werden kann.

 

2.

Mit den Trägern unserer Kindergärten bzw. Kita-Einrichtungen ist abzustimmen ob ihre Räumlichkeiten im Rahmen der aktuellen Bundesförderung ebenfalls mit stationären RLT-Anlagen ausgerüstet werden können.

 


Sachverhalt:

 

Antragsbegründung:

 

Aufgrund der Gefahreneinschätzung einer erhöhten Ansteckungsgefahr durch die Corona Delta Variante gerade für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren, für die zurzeit keine Impf-Prävention möglich ist, halten wir unter dem Gesichtspunkt des maximalen Infektionsschutzes den Einsatz von RLT-Anlagen für dringend erforderlich. Gerade auch um den Unterricht nach den Sommerferien im Herbst und insbesondere im Winter unter den bestmöglichen Bedingungen als Präsenzunterricht stattfinden zu lassen, wie es ja auch durch das Landesministerium beabsichtigt bzw. angeordnet ist. In der aktuellen Diskussion ist es Konsens, dass hier der Einsatz von RLT-Anlagen einen wichtigen Beitrag darstellt. Die mobilen Anlagen für die Schulen können später zur weiteren Verwendung in den Neubauten des Schul-Campus oder anderen städtischen Liegenschaften genutzt werden. Fest eingebaute Anlagen in den Kindergärten bzw. der Grundschule sollen unter Ausnutzung des aktualisierten Förderprogrammes für stationäre RLT- Anlagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle installiert werden.

 

 

Hinweise / Erläuterungen der Verwaltung:

 

Die Installation, bzw. der Aufbau von mobilen Raumluftfilteranlagen kann kontrovers gesehen /diskutiert werden. Hierzu sind verschiedenste Belange zu beachten und in die Abwägungsprozesse mit einzubeziehen.

 

Bedarf

 

 

 

 

 

Grundschule am Wasserquell

20 Klassen- / Unterrichtszimmer*

38 Räume (alle)**

Wagrienschule

93 Klassen- / Unterrichtszimmer*   

104 Täume (alle) **

Freiherr-vom-Stein-Gymnasium

53 Klassen- / Unterrichtszimmer*

63 Räume ***

 

 

 

Summe

 

 

 

*      ume, in denen faktisch Unterricht stattfindet.

**     Alle Räume, in denen sich am Schulbetrieb beteiligte Personen aufhalten (Grundschule)

***   ume ohne Verwaltung der Schule


Nach den heute bekannten Inhalten der Förderrichtlinien zur Beschaffung und Inbetriebnahme von mobilen Liftfiltergeräten sind in den Schulen der Stadt Oldenburg in Holstein keinerdermöglichkeiten vorhenden. Grundsätzlich förderfähig sind ohnehin lediglich nur Räume die für Schülerinnen und Schüler bis zu 12 Jahren (Grundschule). In der Grundschule am Wasserquell fällt wiederum kein Klassenraum die in die zu fördernde Kategorie, da es in allen Räumen Lüftungsmöglichkeiten (ausreichend groß etc.) gibt.

 

Im Folgenden hat die Verwaltung einige weitere Belange aufgeführt:

 

  • Im Planungsbereich der PPP Architekten wird aktuell in keinem Schulbauprojekt mit derlei Luftfiltergeräten geplant. (Auskunft PPP)

 

  • Konsequenter und nachhaltiger Weise müssten grundsätzlich auch Flure, Sanitärräume, Teeküchen etc. mit entsprechenden Geräten ausgestattet werden. (Auskunft KA-plus Ingenieure)  

 

  • Vor allem die Verdünnung und Frischluftzufuhr in Klassenräumen ist wichtig, wofür aber Außenluft zugeführt werden muss. Die mobilen Luftfiltergeräte würden nur die Viren rausfiltern; ob die Luftverteilung in einem Klassenraum mit einem mobilen Gerät dann das erfüllt, was für die Reduzierung der Virenlast notwendig ist, erscheint fraglich. (Auskunft KA-plus Ingenieure)

 

  • Bei dem Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte in den Schulen wird dann weniger gelüftet, was generell kontraproduktiv ist. Allenfalls würden die Geräte dort sinnvoll eingesetzt werden, wo es keine Fensterlüftungsmöglichkeit gibt. (Auskunft KA-plus Ingenieure)  -  Trotz einiger fest verschraubter Fensterflügel gibt es in allen Klassenräumen noch die Möglichkeit zur Fensterlüftung, zumindest in Kippstellung an einigen Fenstern. (Auskunft KA-plus Ingenieure)

 

  • Dem Grundsatz nach müssen auf jeden Fall regelmäßig alle Filter getauscht werden und die Art der Verwendung bzw. die damit verbundene Wirksamkeit ist ist insgesamt umstritten.

 

  • Im Allgemeinen stellen sich eher (dezentrale) Zu- und Abluftanlagen, die in die Fassadenseite der Räume verbaut würden, als sinnvoller dar. Sie könnten die Fensterlüftung regelmäßig für ca. 8000 € pro Raum ergänzen oder für ca. 16.000 € pro Raum ersetzen. (Auskunft KA-plus Ingenieure)

 

  • Noch nicht geklärt ist, inwieweit die Elektroinstallation einen gleichzeitigen Betrieb der Geräte vertragen würde. Dies würde der FB 3 nach Bekanntwerden aller maßgeblichen Informationen (abhängig von Modell und Stromverbrauch) ermitteln.

 

Fazit:

Die im Netz zu findenden Studienergebnisse bilden kein allgemeingültiges Ergebnis ab. Die Wirksamkeit ist umstritten und eine sich dursetzende Empfehlung für oder gegen den Einsatz solcher Filtergeräte fehlt.

 

Es sollten, gemäß überwiegender Meinung, Geräte mit HEPA-14-Filtern eingesetzt werden, die etwa zwei mal pro Jahr getauscht werden müssen, um die Wirksamkeit der Luftfiltergeräte zu erhalten.

 

Raumluftfiltergeräte können das Lüften nicht ersetzen, höchstens ergänzen. Effektive Filteräte in Klassenzimmern müssen zudem leise, möglichst wartungsarm und effizient sein. Filtergeräte müssen vor dem Unterricht (mind. 20 min) eingeschaltet werden und parallel zum Lüften tagsüber dauerhaft betrieben werden.

 

Zum Thema fest eingebaute Anlagen:

 

Grundsätzlich kann diese Frage bejaht werden: Gemäß Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 03.06.2021 und dem technischen Merkblatt zur Förderrichtlinie ist der Neueinbau stationärer RLT-Anlagen in unserer Grundschule bis zu 80 % förderfähig, maximal jedoch 500.000 €. Ein Antrag wäre bis zum 31.12.2021 zu stellen, der Umsetzungszeitraum beträgt 12 Monate ab Zuwendungsbescheid (Bewilligungszeitraum) und die Zweckbindungsdauer drei Jahre.

 

Zum Zeitrahmen:

 

Sollte die Selbstverwaltung Anfang/Mitte August 2021 für den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen entscheiden, könnte ein TGA-Planer bis Ende September beauftragt werden (freihändige Vergabe). Planung und Förderantragsstellung wären bis 31.12.21 möglich, Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme wären im 1. Quartal 2022 denkbar. Die Umsetzung sollte nur in den Ferien erfolgen, da Kernbohrungen vorgenommen und Leitungen verlegt werden müssen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage ist aktuell von einer baulichen Umsetzung der Maßnahme im Sommer 2022 auszugehen.

 

Wenn die Grundschule - wie aktuell vorgesehen - Ende 2028/Anfang 2029 in ihre neuen Gebäude am Wagrienstandort zieht, wird sie mit einer Nutzung der RLT-Anlage von Mitte 2022 bis 2028/2029 die Zweckbindungsfrist von drei Jahren für die Fördermittel erfüllen.

 

Zu den Kosten:

 

Nach ersten telefonischen Recherchen ist davon auszugehen, dass pro Klassenraum mit zwei Zu- und Abluftgeräten (inkl. Wärmerückgewinnung) und Kosten in Höhe von ca. 8.000 € pro Gerät und Montage/Anschluss netto (zzgl. Planung) zu rechnen ist.

 

Überschlägig könnten ca. 50 Geräte und 400.000 € Kosten zusammenkommen - je nachdem, welche Räume in welchem Umfang berücksichtigt werden sollen.

 

Bei einer Berücksichtigung von 20 % Planungskosten und 19 % Umsatzsteuer lägen wir dann bei insgesamt ca. 570.000 € Gesamtkosten (brutto), wovon voraussichtlich 457.000 € als Zuwendung eingeworben werden könnten.

 

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Strom- und Wartungskosten jährlich anfallen werden, deren Höhe aktuell nicht beziffert werden kann.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

 

Zwischen ca. 2.200 und 2.900 € á Stück

Ergebnis: ca. 431.600,00 € - 533.000,00 € bei durchschnittl. Kosten von 2.600 €/Stück

Finanzierung:

Nachtragshaushalt 2021

Laufende Kosten jährlich:

ca. 50.000 € abhängig vom Hersteller

Finanzierung:

über entsprechende HH-Ansätze

 


Anlage/n:

Antragsschreiben SPD Raumluftfilteranlagen alle Schulen / KiTa

Fensterbestandsliste Grundschule am Wasserquell

Fensterbestandsliste Wagrienschule

Fensterbestandsliste Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag SPD Raumluftfilteranlagen alle Schulen / KiTa (95 KB)      
Anlage 5 2 Antrag CDU Raumluftfilteranlagen Schulen (140 KB)      
Anlage 2 3 Bestand Fenster GSaWq (537 KB)      
Anlage 3 4 Bestand Fenster Wagrienschule (1536 KB)      
Anlage 4 5 Bestand Fenster FvS-Gymnasium (949 KB)      
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