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Vorlage - VO/2021/054  

Betreff: Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oldenburg in Holstein
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Carlson
2. Herr Saba
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.09.2021 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt als Träger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oldenburg in Holstein der am 19. Juli 2021 erfolgten Wahl des Kameraden HBM** Andreas Maeke zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein zu.

 


Sachverhalt:

 

Am 19. Juli 2021 wurde im Rahmen einer fristgerecht einberufenen Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oldenburg in Holstein in den Räumlichkeiten des Gerätehauses Kamerad HBM** Andreas Maeke von den insgesamt 59 wahlberechtigten anwesenden Mitgliedern mit 51 von 59 abgegebenen Stimmen im 1. Wahlgang gewählt. Er wurde damit als Nachfolger für den vorzeitig zurückgetretenen stellvertretenden Gemeindewehrführer HBM** Björn Mougin seitens der Mitgliederversammlung bestimmt.

 

Kamerad HBM** Andreas Maeke wurde in geheimer Wahl mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit mit Wirkung vom 27.09.2021 in sein neues Amt gewählt.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein bedarf die Wahl zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oldenburg in Holstein als Träger der Freiwilligen Feuerwehr. Im Anschluss daran hat die Verwaltung die Aufsichtsbehörde über die Zustimmung zu unterrichten.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

keine

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