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Vorlage - VO/2021/080  

Betreff: B-Plan 65 der Stadt Oldenburg in Holstein (Fläche am Giddendorfer Weg)
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
08.09.2021 
24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Ausschnitt F-Plan  
städtebaulicher Entwurf  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für ein Gebiet am nordöstlichen Ortsrand von Oldenburg, nordöstlich des Giddendorfer Weges, angrenzend an die vorhandenen Wohngebiete „Vogeleck“ und „Weißdornweg“ soll der B-Plan Nr. 65 aufgestellt werden.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“r die Ausweisung neuer Baugrundstücke für Einzel- / Doppelhäuser

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch ein noch zu beauftragendes Büro durchgeführt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund der weiterhin anhaltend hohen Nachfrage nach Baugrundstücken für den Einfamilienhausbau in Oldenburg bemüht sich die Verwaltung seit längerem, für die Ausweisung neuer Baugebiete geeignete Grundstücke zu erwerben bzw. zu entwickeln.

 

Das Gebiet am Giddendorfer Weg ist in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen (Anlage 1). Daher wurde, wie bereits berichtet, Kontakt mit der Eigentümerin aufgenommen und in der 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen am 26.05.2021 bereits beschlossen, das Vorkaufsrecht auszuüben. Der Kaufvertrag wurde in der 38. KW beurkundet.

 

Ein erster Entwurf sieht die Überplanung der Fläche mit ca. 12 Grundstücken vor, die teilweise direkt vom Giddendorfer Weg erschlossen werden können und teilweise an einem Wendehammer liegen (Anlage 2).

 

Um mögliche Immissionen vom künftig nordöstlich entstehenden interkommunalen Gewerbegebiet auf die Wohngebäude abschätzen zu können, ist die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens geplant.

 

Die Erschließungsmaßnahmen und die Vermarktung der Grundstücke sollen aufgrund der geringen Größe des Gebietes durch die Stadt selbst durchgeführt werden.

 

Da vermutlich mehr Anfragen von „Bauwilligen“ eingehen werden, als Grundstücke zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung (analog zum Wohngebiet in Dannau B-Plan 63) eine „Vergabematrix“ erstellen, die in einem der folgenden Ausschüsse vorgestellt werden soll.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

 

B-Plan ca. 18.000 €

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

1 - Ausschnitt F-Plan

2 - Städtebaulicher Entwurf 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Ausschnitt F-Plan (2883 KB)      
Anlage 1 2 städtebaulicher Entwurf (638 KB)      
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