Vorlage - VO/2021/085
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt-und Ortszentren (Innenstadtprogramm) bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einzureichen.
Grundlage des Antrages ist die Förderrichtlinie zum Programm zur Förderung der
Innenstadtentwicklung und der Stadt-und Ortszentren – Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung.
Voraussetzung für den Förderantrag Innenstadtprogramm ist, dass die Stadt Oldenburg in Holstein einen formellen Beschluss zur Abgabe des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Innenstadtprogramm und dessen Finanzierung fasst. Dies soll hiermit geschehen.
Sollte die Förderung aus dem Innenstadtprogramm nicht erfolgen können, wird die Stadtverwaltung beauftragt alternative Fördermöglichkeiten einzelner Maßnahmen zum Beispiel über die Aktiv-Region Wagrien-Fehmarn e.V. zu prüfen.
Die Stadt Oldenburg in Holstein stellt die notwendigen Finanzierungs- insbesondere Eigenmittel in Höhe von 13.750 Euro Euro in den Haushalten 2022 ff. zur Verfügung.
Gesamtkosten für Maßnahmen = 55.000 Euro, Eigenmittel = 13.750 Euro,
Zuschuss = 41. 250 Euro.
Sachverhalt:
Die Stadtverwaltung möchte einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt-und Ortszentren (Innenstadtprogramm) stellen.
Durch die Covid-19-Pandemie und der steigenden, unumkehrbaren Nutzung des Onlinehandels haben sich die Herausforderungen in den Innenstädten verschärft. Um Oldenburg in Holstein besser vermarkten und insbesondere den Einzelhandel und die Gastronomie in der Innenstadt zu stützen, sollen die nachfolgende kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen initiiert werden.
Maßnahmen:
Ausbau der digitalen Präsenz von Stadt, Gewerbe und Gastronomie
- Relaunch Website + Erweiterung um Inhalte
- Aufbau Händlerportal/-übersicht
- Digitaler Stadtplan
- Einführung Stadtgutschein
Veröffentlichung über städtische Website www.oldenburg-holstein.de
Ziel ist es, durch einen stärkeren digitalen Auftritt von Stadt und Gewerbetreibenden die Außenwirkung zu verbessern und eine Übersicht über die Angebotsvielfalt zu geben.
Erläuterung:
Der Eigenanteil muss mindestens 25 % der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Die Förderung erfolgt auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses in Höhe von maximal 75% der zuwendungsfähigen Kosten.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | 55.000 € im Haushalt 2022 |
Finanzierung: | 41.250 € Zuschuss 13.750 € Eigenmittel |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | Durch den Haushalt 2022 |
Anlage/n: