Vorlage - VO/2021/087
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Beschlussvorschlag:
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2021 zu Buchstabe c, dritter Spiegelstrich wird aufgehoben und wie folgt neu beschlossen:
- der Jahresüberschuss für die dezentrale Abwasserbeseitigung in Höhe von 4.344,76 € dient in Höhe von 2.051,53 € zur teilweisen Deckung des bisher aufgelaufenen Fehlbetrages und ist in Höhe von 2.293,23 € der Rücklage zuzuführen.
Sachverhalt:
Für den Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung hat sich für das Jahr 2017 ein Überschuss in Höhe von 4.344,76 € ergeben.
Da in diesem Gebührenhaushalt noch ein aufgelaufener Fehlbetrag bestand, war der Jahresüberschuss nicht in voller Höhe der Rücklage zuzuführen, sondern zunächst der aufgelaufene Fehlbetrag hiervon auszugleichen und der Restbetrag in Höhe von 2.293,23 € der Rücklage zuzuführen.
Der im März 2021 gefasste Beschluss ist insoweit auf die obenstehende Beschlussfassung zu korrigieren.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Prüfungsbericht Jahresabschluss 2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresabschlussbericht 2017 (1013 KB) |