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Vorlage - VO/2021/089  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 64 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
20.10.2021 
25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
B64 Plan Entwurf  
B64 Begründung Entwurf  
B64 Geräuschprognose  
B64 Beschlussempfehlungen  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 für ein Gebiet am östlichen Ortsrand von Oldenburg, südlich der Göhler Straße (L 59), östlich des Amtsgerichtes sowie nördlich der vorhandenen Kleingartenanlage „Brookkamp“ und des Bahndammes werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Sachverhalt:

 

Nachdem der Betreiber der „Markthalle“ im nicht öffentlichen Teil des Ausschusses r Umwelt und Bauwesen am 01.10.2020 den Wunsch geäert hat, diese neu zu strukturieren und auf dem westlichen Grundstücksteil an der Göhler Straße Geschosswohnungsbauten zu errichten und hierfür bereits ein Modell der geplanten 4 Wohngebäude vorgestellt hat, wurde nach allgemeiner grundsätzlicher Befürwortung am 19.11.2020 der Aufstellungsbeschluss r den B-Plan 64 gefasst.

 

Nach Einarbeitung aller im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (vom 14.06.2021 bis 16.07.2021) eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro die vorliegende Planung erstellt, so dass heute der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann. (Die eingegangenen Stellungnahmen und deren Berücksichtigung wurden anliegend zur Kenntnisnahme beigefügt.)

 

Im Anschluss an die Sitzung werden im Falle der Beschlussfassung die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch das Planungsbüro vorbereitet. Die Beteiligungs- und Auslegungsphase kann dann voraussichtlich im November / Dezember stattfinden.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Die Kosten trägt der Investor.

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

1 - Planzeichnung

2 - Begründung

3 - Geräuschimmissionsprognose

4 - Beschlussempfehlungen

  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 B64 Plan Entwurf (1390 KB)      
Anlage 1 2 B64 Begründung Entwurf (630 KB)      
Anlage 3 3 B64 Geräuschprognose (9866 KB)      
Anlage 4 4 B64 Beschlussempfehlungen (264 KB)      
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