Vorlage - VO/2021/089
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Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 für ein Gebiet am östlichen Ortsrand von Oldenburg, südlich der Göhler Straße (L 59), östlich des Amtsgerichtes sowie nördlich der vorhandenen Kleingartenanlage „Brookkamp“ und des Bahndammes werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sachverhalt:
Nachdem der Betreiber der „Markthalle“ im nicht öffentlichen Teil des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen am 01.10.2020 den Wunsch geäußert hat, diese neu zu strukturieren und auf dem westlichen Grundstücksteil an der Göhler Straße Geschosswohnungsbauten zu errichten und hierfür bereits ein Modell der geplanten 4 Wohngebäude vorgestellt hat, wurde nach allgemeiner grundsätzlicher Befürwortung am 19.11.2020 der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 64 gefasst.
Nach Einarbeitung aller im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (vom 14.06.2021 bis 16.07.2021) eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro die vorliegende Planung erstellt, so dass heute der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann. (Die eingegangenen Stellungnahmen und deren Berücksichtigung wurden anliegend zur Kenntnisnahme beigefügt.)
Im Anschluss an die Sitzung werden im Falle der Beschlussfassung die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch das Planungsbüro vorbereitet. Die Beteiligungs- und Auslegungsphase kann dann voraussichtlich im November / Dezember stattfinden.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | Die Kosten trägt der Investor. |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
1 - Planzeichnung
2 - Begründung
3 - Geräuschimmissionsprognose
4 - Beschlussempfehlungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | B64 Plan Entwurf (1390 KB) | ||||
2 | B64 Begründung Entwurf (630 KB) | ||||
3 | B64 Geräuschprognose (9866 KB) | ||||
4 | B64 Beschlussempfehlungen (264 KB) |