Vorlage - VO/2021/098
|
|
Beschlussvorschlag:
Es werden folgende Projektausschüsse im Sinne von § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung gebildet:
- Arbeitsgruppe Rathaussanierung zum 01.01.2021
- Arbeitsgruppe Vorbereitung Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren Schienenhinterlandanbindung PFAb. 4 zum 01.06.2021
Die jeweilige Arbeitsgruppe besteht aus einer/einem Vertreter/in der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenden Fraktionen sowie Herrn Wolfgang Seidel. Bei besonderen Beratungen können weitere Fraktionsvertreter/innen teilnehmen.
Die Arbeitsgruppen haben keine Beschlusskompetenz. Sie sollen durch ein möglichst einheitliches Arbeitsergebnis die Beschlüsse in den Fachausschüssen vorbereiten.
Sachverhalt:
In gemeinsamer Abstimmung haben die Fraktionen in der Vergangenheit Arbeitsgruppen zur Bearbeitung und Vorbereitung verschiedener Themen und der Fachausschussberatungen gebildet.
Nach § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung kann die Stadtverordnetenversammlung für besondere Aufgaben oder Maßnahmen zeitlich befristete Ausschüsse (sog. Projektausschüsse) bestimmen, ihre Aufgaben festlegen und ihnen bestimmte Entscheidungen übertragen.
Eine Legitimation der Arbeitsgruppen durch entsprechende Beschlüsse ist z.B. bei der Lenkungsgruppe Schulcampus oder Stadtsanierung erfolgt. Für die im Beschlussvorschlag genannten Arbeitsgruppen gibt es bisher keine Legitimation. Dieses sollte jetzt nachgeholt werden, damit sich auch ein Sitzungsgeldanspruch entfalten kann.
Es wird um Beratung gebeten.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
|
| Ja, folgende: |
|
Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | Sitzungsgeld in Abhängigkeit der Sitzungsintensität |
Finanzierung: | Haushalt 2021/22 |
Anlage/n: