Vorlage - VO/2021/099
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Beschlussvorschlag:
Der zusammengeführte Stichwortkatalog von Verwaltung + Selbstverwaltung, die Stellungnahme der KDO, die Stellungnahme der RA John, die Stellungnahme des Lärmgutachters Popp, die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten und die Stellungnahme der FF Oldenburg werden in der vorliegenden Form / mit folgenden Änderungen beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt diese auszuformulieren und bis zum 04. November 2021 dem Amt für Planfeststellung Verkehr, Mercatorstr. 9 in 24106 Kiel zu übergeben.
Sachverhalt:
Seit dem 22. September 2021 bis einschließlich zum 21. Oktober 2021 erfolgt die Auslegung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ Planfeststellungsabschnitt 4, Strecke 1100 vom Bau-km 150,752 (Oldenburg Höhe Siedlung Lübbersdorf) bis Bau-km 157,055 (zwischen Göhl und Rellin).
Alle, deren Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 04. November 2021, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen gegen den Plan erheben (§ 73 Abs. 4 VwVfG i.V.m. § 9 Abs. 1 UVPG a. F.). Auch die Stadt Oldenburg unterliegt, nach genehmigtem Verlängerungsantrag, dieser Frist.
Die Stadt Oldenburg in Holstein hat zur rechtlichen Beratung die bereits seit langem mit dieser Thematik befasste Rechtsanwältin Frau Dr. John, Rechtsanwälte Günther Partnerschaft aus Hamburg, beauftragt. Sie prüft die Planfeststellungsunterlage für die Stadt und erarbeitet eine Stellungnahme aus juristischer Sicht. Aufgrund der umfangreichen Unterlage wird diese dem Fachbereich 4 jedoch erst bis spätestens zum 22. Oktober 2021 zugehen, sodass sie nicht im Rahmen dieser Vorlage als Anhang beigefügt werden kann. Die Stellungnahme wird an alle StadtvertreterInnen versandt, sobald sie vorliegt.
Neben Frau Dr. John wurde durch die Verwaltung auch Herr Dipl.-Ing. Christian Popp, Vorsitzender des Beirats der LÄRMKONTOR GmbH aus Hamburg, mit der Prüfung der Schalltechnischen Unterlagen aus dem Planfeststellungsunterlagen beauftragt. Auch er begleitet die Gemeinde bereits seit langem durch das Gesamtverfahren der Schienenhinterlandanbindung. Auch sein Bericht wird erst zum 22. Oktober 2021 beim FB4 eingehen. Wie der Bericht von Frau Dr. John wird dann auch dieser sofort an alle StadtvertreterInnen gesandt werden.
Frau Dr. John und Herr Popp stehen während der Bearbeitung miteinander in Kontakt uns stimmen sich ab.
Die Kommunalen Dienste Oldenburg, die Behindertenbeauftragte und die Freiwillige Feuerwehr Oldenburg wurden durch den FB4 in Kenntnis gesetzt. Abstimmungsgespräche fanden statt. Die Stellungnahme der KDO ist dieser Vorlage auch bereits beigefügt. Die Stellungnahme der FF und der Behindertenbeauftragten stehen noch aus und werden demgemäß auch an die Stadtvertretung versandt, sobald diese vorliegen.
Die Stadtwerke (SWO und SWOM) wurden als Träger öffentlicher Belange direkt beteiligt und werden ihre Stellungnahme demgemäß in Eigenregie abgeben. Diese Stellungnahmen liegen der Vorlage jedoch zur Information bei.
Auch der Kreis Ostholstein wurde über den Fachdienst Regionale Planung direkt beteiligt. Der Fachdienst beteiligt die anderen betroffenen Fachdienste (auch den Rettungsdienst). Auch der Kreis hat eine Verlängerung zur Abgabe seiner Stellungnahme beantragt.
Selbstverwaltung und Verwaltung haben parallel die Planfeststellungsunterlagen gesichtet und bewertet. Der dieser Vorlage beigefügte und zusammengeführte Stichwortkatalog beinhaltet alle Punkte dieser Befassungen (bis zum Datum der Erstellung dieser Vorlage). In der Sitzung der Stadtvertretung sollten diese Punkte beraten, ggf. ergänzt oder gekürzt und beschlossen werden, sodass hieraus in der verbleibenden Zeit eine ausformulierte Stellungnahme gefertigt werden kann, die dann fristgemäß bis zum 04. November 2021 dem Amt für Planfeststellung Verkehr, Mercatorstr. 9 in 24106 Kiel, zugehen kann.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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x | Ja, folgende: | Die neue Streckenführung mit allen Einrichtungen und Auswirkungen wird neben dieser auch die kommenden Generationen betreffen. |
Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten: | Folgen können ggf. sein: Kosten aus Straßenbaulast und Unterhaltung, Förderung des Bahnhofs mit Umfeld, Erwerb später stillgelegter und entwidmeter Flächen und Einrichtungen, Pflegeaufwendungen etc. |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Stellungnahme SWO
Stellungnahme SWOM
Stellungnahme KDO
Zusammengeführter Stichwortkatalog Verwaltung+Selbstverwaltung
Stellungnahme der RA John (wird/wurde nachversandt)
Stellungnahme des Lärmgutachters Popp (wird/wurde nachversandt)
Stellungnahme der Behindertenbeauftragten (wird/wurde nachversandt)
Stellungnahme der FF Oldenburg (wird/wurde nachversandt)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stellungnahme SWO (301 KB) | ||||
2 | Stellungnahme SWOM (588 KB) | ||||
3 | KDO Stellungnahme_05.10.2021 (276 KB) | ||||
4 | 20211012_Stichwortsammlung zur Einwendung zum Planfeststellungsverfahren zur FFBQ_PFA4 (505 KB) |