Vorlage - VO/2021/100
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Der Bahnübergang am Sebenter Weg ist im Bestand ein höhengleicher Bahnübergang. Auch im laufenden Planfeststellungsverfahren zum Abschnitt 4 der Schienenhinterlandanbindung der FBQ wurde er durch die Vorhabenträgerin, die DB Netz-AG, in solcherart in das Verfahren eingebracht.
Unter Berufung auf die langen geplanten Schrankenschließzeiten (165 Sek. bis zu 290 Sek. in Einzelfällen am Stück) und die somit nicht mehr zu erreichende Einhaltung der Rettungsfrist für Feuerwehr und Rettungsdienste in den Bereichen um Sebent, hat die Stadt mehrfach einen höhenungleichen Bahnübergang gefordert.
Das Eisenbahn-Bundesamt hatte der DB-Netz AG vor einiger Zeit das positive Signal übermittelt, dass die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Hilfsfristen von Rettungsdiensten und Feuerwehren ggf. in Einzelfällen als verkehrliche Gründe anzusehen sind, die eine BÜ-Auflassung aufgrund der Sicherheit gemäß § 3 EKrG rechtfertigen.
Vor diesem Hintergrund werden Frau Wiese und Herr Kempf „Technik Schienenanbindung Fehmarnbeltquerung (FBQ), I.NI-N-F 4 der DB-Netz AG“ in dieser Sitzung den beigefügten Planentwurf eines höhenungleichen Bahnübergangs am Sebenter Weg vorstellen.
Anmerkung: §14 Abs.3 EKrG sieht die Erhaltungslast für eine solche Straßenüberführung beim Straßenbaulastträger.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Plan der Vorzugsvariante der SÜ Sebenter Weg
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 20211008_Vorentwurf Vorzugsvariante (804 KB) |