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Vorlage - VO/2021/101  

Betreff: Brandschaden am Feuerwehrgerätehaus in der Ringstraße
hier: Umsetzung der Schadensregulierung an der Fahrzeughalle und Verbesserung der Barrierefreiheit
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Frau Christina Bonke
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
21.10.2021 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.10.2021 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

  1. Das Feuerwehrgerätehaus soll am aktuellen Standort wiederhergestellt/saniert und die Schaden­ermitt­lung baubegleitend durchgeführt werden.

 

  1. Im Rahmen der Wiederherstellung des Feuerwehrgerätehauses wird die fehlende Barrierefreiheit des Sozialtraktes auf Kosten der Stadt mit hergestellt.

 


Sachverhalt:

Zu 1.

Am 14.09.2021 ist die Fahrzeughalle des Feuerwehrgerätehauses (FWGH) durch einen Brand stark beschädigt worden. Vorbehaltlich der genaueren Untersuchung durch einen Statiker ist nach aktuellem Erkennt­nisstand davon auszugehen, dass die Halle vollständig oder zumindest weitgehend neu auf­gebaut werden muss.

 

Der Sozialtrakt ist durch die zur Halle gelegene Brandwand gut geschützt gewesen; bei ihm sind (fast) keine Schäden erkennbar. Die Brandwand selbst wird voraussichtlich hallenseitig saniert werden können.

 

Am 01.10.2021 hat die Versicherung die Haftung für den Schaden dem Grunde nach anerkannt. Das FWGH ist zum gleitenden Neuwert versichert, was bedeutet, dass die Kosten des Wiederaufbaus grund­tzlich voll­ständig von der Versicherung gedeckt sind. Die Scha­den­ermittlung wird im förmlichen Sach­ver­stän­di­gen­verfahren kooperativ durch einen Sach­ver­stän­digen der Versicherung und einen Sach­ver­ständigen der Stadt erfolgen.

 

Um das FWGH schnellstmöglich am Standort wiederaufzubauen bzw. zu sanieren, ist beabsichtigt, die Schadenermittlung baubegleitend durchführen zu lassen. Bei einer bau­begleitenden Schadenermittlung im förmlichen Verfahren legen die beiden Sachver­ständigen das Reparatur-/Sanierungsziel und die dafür notwendigen Maßnahmen gemeinsam fest. Weiterhin prüfen sie die sukzessiv vorliegenden Kostenaufstellungen (nach Ausschreibungen und/oder Angebotseinholung) und geben die Angebote zur Beauftragung durch die Stadt frei. Die Erstellung des Gutachtens im Hinblick auf die Kosten wird dann eher zum Ende der Wiederherstellung anhand der vorliegenden Kostenbelege erfolgen.

Alternativ könnte auch eine Gutachtenerstellung vor Preiseinholung erfolgen. Sollte es dann bei den Aus­­schrei­bungen und/oder Angeboten zu Abweichungen der Preisansätze kommen, wäre durch die Ver­sicherung zu prüfen bzw. durch die Stadt zu belegen, wie es zu dieser Preiserhöhung gekommen ist. Bei einer wesentlichen Differenz z.B. durch eine Marktpreiserhöhung des Materials wären diese Kosten dann nachträglich zu berücksichtigen.

Angesichts der Problematik der Hilfsfristen im Feuerwehrbedarfsplan wurde verwaltungsseitig auch überlegt, den Wieder­auf­bau bzw. die Sanierung des FWGH nicht an derselben, sondern an anderer Stelle zu tätigen. Hierzu ist jedoch zu berücksichtigen, dass zumindest die Neuerrichtung des Sozial­traktes dann über den städtischen Haushalt finanziert werden müsste.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob ein Experten-Gutachten das FWGH - unter Abwägung der örtlichen Gegebenheiten und gegebenenfalls unter Vorschlag von Kompensationen - am aktuellen Stand­ort bestätigen würde. Gleichzeitig ist aktuell nicht bekannt, wo ein neues FWGH gegebenenfalls an anderer Stelle korrekt positioniert werden sste und ob im entsprechenden Radius Flächen zur Verfügung gestellt werden können.

Um der Dringlichkeit der Wiederherstellung des FWGH zu entsprechen, wird vor dem Hintergrund des aktuellen Sachstands von der Verwaltung der Wiederaufbau/die Sanierung am aktuellen Standort und die Form einer baubegleitenden Schadenermittlung empfohlen. Wenn das Gutachten zum Feuer­wehrbedarfsplan einen anderen Standort erforderlich machen sollte, könnte das wiederhergestellte FWGH gegebenenfalls verkauft werden.

 

Zu 2.

Im Haushalt stehen aktuell ca. 35.000 € zur Verfügung, um die Planungsleistung zur Herstellung von Barrierefreiheit und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes zu beauftragen. Aus Gründen von Syn­er­gien ist deshalb zu entscheiden, ob die Herstellung der Barrierefreiheit des Sozialtraktes gleich­zeitig mit der Wiederherstellung der Fahrzeughalle und der Sanierung der Brandwand erfolgen soll.

 

Die Verwaltung hat recherchiert, dass ein außenliegender Aufzug, der - von außen begangen - die Nutzer in das Obergeschoss des Sozialtraktes fährt, für ca. 90.000 € realisiert werden könnte. Dabei ist davon auszugehen, dass sich ein Zuwendungsverfahren (z.B. Fondsr Barrierefreiheit) voraussichtlich nicht mit dem Zeitplan des Wieder­auf­baus/der Sanierung harmonisieren ließe. Dies würde jedoch mit dem Fördermittelgeber kurzfristig erörtert werden. 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

ca. 90 T€ zzgl. Planungskostenr Aufzugsanlage

Finanzierung:

Haushalt 2021 und 2022

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

Kredit

 


Anlage/n:

 

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