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Vorlage - VO/2014/013-1  

Betreff: Sanierung des Oldenburger Walls
hier: Genehmigung über eine außerplanmäßige Ausgabe
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Aktenzeichen:300/STVV - Wall
  Bezüglich:
VO/2014/013
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Beteiligt:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt
Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan  Kommunale Dienste Oldenburg in Holstein
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.09.2014 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Oldenburger Wall ist gemäß dem von der Verwaltung vorgelegten Vorschlag mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 375.000,- Euro zu sanieren.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die erforderliche außerplanmäßige Ausgabe wird mit 187.500,- Euro aus einem Zuschuss aus Bundesmitteln und mit 93.750,- Euro aus Landesmitteln gedeckt. Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 93.750,- Euro ist aus außerplanmäßigen Einnahmen aus Grundstücksgeschäften zu decken.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Aufträge nach einem VOB-Ausschreibungsverfahren zu erteilen, soweit sie die ihm nach der Hauptsatzung zugestandene Wertgrenze von 100.000,- Euro überschreiten.


Sachverhalt:

 

Der Oldenburger Wall ist seit dem Jahr 1967 in das Buch für archäologische Denkmale des Landes Schleswig-Holstein eingetragen. Gemäß Bestandsverzeichnis der Unterschutzstellungsverfügung des Landes hatte die Burganlage zu diesem Zeitpunkt folgende Ausformung: Slawische Burganlage, erhalten als unregelmäßig ovaler, durchschnittlich 5 m – 15 m aus der Umgebung herausragender Erdkegel. Burg besteht aus Hauptburg (ringförmige Anlage) und nach Osten davorgesetzte Vorburgen (mondsichelförmige Anlagen). Gesamtausdehnung Ost-West etwa 260 Meter, Nord-Süd etwa 140 Meter. In den Jahren 1986 und 1987 wurde eine Rekonstruktion insbesondere im Bereich des westlichen und des östlichen Wallringreliefs durchgeführt. Dabei wurde der Wallfuß verstärkt und die Wallkrone erhöht.

 

Die hier vorgestellten Maßnahmen sollen in erster Linie den zunehmenden Erosionen am Bodendenkmal entgegenwirken. Maßgeblich hierfür sind kleinere erkennbare Böschungsrutschungen aus den Jahren 2012 und 2013, sowie eine stärkere Abrutschung aus dem Januar 2014.

 

Im Sommer 2013 organisierte die Verwaltung einen Vor-Ort Termin mit Ingenieuren, dem Kreisdenkmalschutz und dem zuständigen Landesarchäologen für die Bodendenkmäler Schleswig-Holsteins und einen Workshop mit verschiedenen Fachleuten um ein Sanierungskonzept zu erarbeiten.

 

Parallel wurde das Ingenieurbüro Dr. Lehners und Wittorf damit beauftragt, Sondierungsbohrungen und bodenmechanische Untersuchungen vorzunehmen. Dieser erste Auftrag wurde nach Feststellung und Interpretation der ersten Ergebnisse aus der Bodenmechanik noch zwei Mal erweitert, sodass heute in einem groben Raster über große Teile des Wallkörpers bodenmechanische Aussagen getroffen werden können.

 

Der Verwaltung liegen nun die Einschätzungen der möglichen bodenmechanischen Stabilitätsfälle im Bereich von elf Geländeschnitten im Wallkörper vor. Nach den Auswertungen muss davon ausgegangen werden, dass es jederzeit zu lokalem, aber auch globalem Böschungsversagen in Teilbereichen des Wallkörpers kommen kann. Es gibt drei besonders gefährdete Böschungsteile mit akutem Handlungsbedarf. Bei drei weiteren Bereichen wird die Standsicherheit zurzeit als gerade noch stabil bezeichnet.

 

Bei der gewählten Sanierungsvariante handelt es sich um die Herstellung einer Böschungsverdübelung aus Stahlprofielen in den Abschnitten der besonders gefährdeten Böschungsteile. Aus Sicherheitsgründen und aufgrund der Nachhaltigkeit muss der nachträglich aufgeschüttete obere Teil der betroffenen Böschungsteile für die Zeit der Böschungsverdübelung teilweise ausgetauscht, teilweise seitlich gelagert und nachträglich wieder aufgebracht werden.

 

Der Bürgermeister hat Vorgespräche über die Inaussichtstellung einer Förderung geführt. Eine Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramm V wurde bereits beantragt. Das Archäologische Landesamt unterstützt das Engagement der Stadt Oldenburg, diesen geschichtsträchtigen Ort als Denkmal zu sichern, zu pflegen und im Bewusstsein der Bevölkerung zu erhalten. Aus diesem Grund bewertet das ALSH den von der Stadt gestellten Förderantrag als außerordentlich wichtig und sinnvoll und begleitet die Stadt Oldenburg fachlich.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

375.000€

Förderung insgesamt = 281.250€

Finanzierung:

Außerplanm. Ausgabe2014 = 93.750€

Gedeckt durch Mehreinnahmen aus außerplanmäßigen Grundstücksgeschäften

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

 

Stammbaum:
VO/2014/013   Sanierung des Oldenburger Walls hier: Empfehlung der Beschlussfassung über eine Außerplanmäßige Ausgabe   FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften   Vorlage
VO/2014/013-1   Sanierung des Oldenburger Walls hier: Genehmigung über eine außerplanmäßige Ausgabe   FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften   Vorlage
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