Vorlage - VO/2016/162
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Beschlussvorschlag:
Anhand der stichprobenartig durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2010 wird festgestellt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2010 entsprechend § 95 n GO keine Beanstandung ergeben hat.
Der geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 wird in der vorliegenden Fassung mit folgenden Summen beschlossen:
Bilanzsumme: 45.373.035 EUR
Aufwendungen: 15.350.773 EUR
Erträge: 15.042.648 EUR
Jahresfehlbetrag: 308.125 EUR
Der Jahresfehlbetrag wird auf die neue Jahresrechnung vorgetragen und führt zu einer Minderung der Ergebnisrücklage.
Sachverhalt:
Die Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2010 sind nunmehr abgeschlossen. Der Jahresabschluss liegt mit seinen Bestandteilen sowie dem beizufügenden Lagebericht im Entwurf vor.
Der Jahresabschluss ist gem. § 95 n Gemeindeordnung durch den zuständigen Ausschuss zu prüfen, bevor die Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss beschließt.
Nach § 6 der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg in Holstein liegt die Zuständigkeit der Prüfung des Jahresabschlusses beim Hauptausschuss. Für die effiziente Durchführung der Prüfung, wurde vom Hauptausschuss eine Arbeitsgruppe zur Prüfung des Jahresabschlusses eingerichtet. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus den Mitgliedern des Hauptausschusses zusammen.
Die Arbeitsgruppe hat den Jahresabschluss mit seinen wesentlichen Bestandteilen (Bilanz, Ergebnisrechnung, Deckungskreise / Budgets (Teilergebnisrechnungen), Lagebericht, Anhang mit Anlagen) in ihrer Sitzung am 25.01.2016 geprüft. Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch die Arbeitsgruppe wird in einem Bericht zusammengefasst, der dann zur Sitzung des Hauptausschusses vorgelegt und ggf. erläutert wird.
Nach der Prüfung des Jahresabschlusses durch die Arbeitsgruppe und einer entsprechenden Beratung im Hauptausschuss hat die Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung eines Jahresfehlbetrages abschließend zu beschließen.
Der Jahresabschluss mit den oben beschriebenen Unterlagen wird der Vorlage beigefügt.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Jahresabschluss 2010
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bilanz 2010 (80 KB) | ||||
2 | Ergebnisrechnung 2010 (113 KB) | ||||
3 | Finanzrechnung 2010 (120 KB) | ||||
4 | - Anhang - Jahresabschluss 2010, Stadt Oldenburg in Holstein (Automatisch gespeichert) (84 KB) | ||||
5 | Forderungs- u. Verbindlichkeitenspiegel Schlussbilanz 2010 (18 KB) | ||||
6 | Lagebericht 2010 Stadt Oldenburg in Holstein (87 KB) |