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Vorlage - VO/2016/030  

Betreff: Flüchtlingsunterbringung am Standort Putlos
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
17.03.2016 
Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2016 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Aufstellung einer Containeranlage für ca. 50 Personen auf der vom Bund überlassenen Fläche der Wagrienkaserne Putlos nach erfolgter Ausschreibung an den günstigsten Bieter zu erteilen, sofern die Refinanzierung im Rahmen der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglich ist.

 

 


Sachverhalt:

 

Erklärtes und praktiziertes Ziel war zunächst, die der Stadt Oldenburg in Holstein zugewiesenen Flüchtlinge im Stadtgebiet dezentral unterzubringen. Dafür wurden Wohnungen und kleinere Häuser angemietet, deren Kosten über die entsprechenden Sozialleistungen refinanziert werden. Dies gestaltete sich zum Ende des letzten Jahres, wie erwartet, zunehmend schwieriger. Es gab weniger Angebote und ein immer größerer Anteil möchte den Wohnraum nur zu Bedingungen zur Verfügung stellen, die nicht zu rechtfertigen sind.

 

Aus diesem Grund mussten auch andere Möglichkeiten der Unterbringung in die Überlegungen einbezogen werden. So hat Verwaltung vorgeschlagen, selbst ein sogenanntes Zwei-Phasen-Modell umzusetzen, d.h. ein Gebäude mit einer größeren Zahl von Wohnungen zu errichten, die in der ersten Phase zur Unterbringung von Flüchtlingen und in der zweiten Phase als günstiger Wohnraum auf Sozialwohnungsniveau zur Verfügung stehen sollten.

 

Hierdurch wollte die Verwaltung einerseits das Unterbringungsproblem der Stadt lösen, andererseits aber auch das zu kleine Angebot an modernem, günstigem Wohnraum auf dem städtischen Wohnraummarkt erweitern. Die Investition, die sich selbst tragen sollte, sollte so nachhaltig wirken und sowohl den Flüchtlingen als auch der einheimischen Bevölkerung zugute kommen.

 

Nach dem Ergebnis der Ausschussberatung wurde der Bürgermeister jedoch aufgefordert, zunächst zu prüfen, ob ein solches Projekt nicht mit privaten Investoren verwirklicht werden könnte. Entsprechende Gespräche wurden Ende 2015 / Anfang 2016 geführt. Es zeigte sich, dass zwar keine der angesprochenen Wohnungsbaugesellschaften Interesse hatte, verschiedene Privatpersonen bzw. Unternehmen sich eine Investition aber vorstellen konnten. Vor einer weiteren Beratung wurden die Interessenten, zunächst noch unverbindlich, gebeten ihre Angebote zu konkretisieren.

 

Einige nahmen daraufhin Abstand von dem Projekt. Die vorgelegten Angebote waren trotz gleichlautender Gespräche und einer einheitlichen schriftlichen Vorgabe, die allen Interessenten übermittelt wurde, sehr unterschiedlich und kaum vergleichbar.

 

Ein Objekt, dass nur wenig Wohnraum bot, ein Angebot, dass statt eines Mehrfamilienhauses mehrere einzelne Holzhäuser vorsah, ein Angebot, das eine völlig überzogene Mietzahlung der Stadt in Phase 1 forderte und ein Angebot, dass von unseren Vorstellungen abwich. Letzterer Interessent wollte ein Wohnbauprojekt mit zwei Mehrfamilienhäusern verwirklichen, für das er sich selbst ein privates Grundstück gesucht hat. Er ist bereit, eine bestimmte Anzahl von Wohnungen an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Für die Unterbringung der Flüchtlinge bietet er uns die kurzfristige Aufstellung von Containern auf einem städtischen Grundstück.

 

Die Verwaltung möchte heute eine Lösung vorschlagen, die einige Vorteile bietet und nach der letzten Beratung auch mehrheitsfähig erscheint. Eine Lösung, die aber auch Nachteile mit sich bringt, die hier nicht verschwiegen werden sollen.

 

Es wird vorgeschlagen die Flüchtlingsunterbringung und das Wohnbauprojekt zu entkoppeln.

 

Der letztgenannte Interessent wird von Seiten der Stadt bei der schnellstmöglichen Umsetzung des Wohnbauprojektes unterstützt.

 

Aufgrund der Beschlusslage wird für die Unterbringung der Flüchtlinge die kurzfristige Aufstellung von Containern auf dem Kasernengrundstück ausgeschrieben. Ein Bauantrag für eine eingeschossige Aufstellung gemäß Anlage (Lageplan) wird eingereicht.

 

Vor- und Nachteile dieses Vorgehens:

 

+ einfaches und schnelles Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für die Container

+ keine beihilferechtliche Problematik

+ schnelle Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge

+ die Wohnungssituation in Oldenburg wird verbessert

- Kasernengrundstück ist nicht in integrierter Lage

- Ballung einer großen Zahl von Flüchtlingen auf dem Kasernengrundstück

- Unterschiedliche Unterbringungsqualitäten (Häuser, Wohnungen, Zimmer, Container)

+ Sicherheits- und Betreuungsdienste dürften bei einer Mischkalkulation mit dem Kasernengebäude über die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt refinanzierbar sein und müssten nur einmal vorgehalten werden

+ Kosten für die Anschlüsse und Fundamente der Container würden auf dem Kasernengrundstück durch die BIMA erstattet

 

Nach Würdigung aller Umstände wird von der Verwaltung diese Lösung vorgeschlagen, zumal die Stadt, sollten Probleme bei der Verwirklichung des Wohnbauvorhabens auftreten, immer noch auf andere Weise aktiv werden könnte.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

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