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Vorlage - VO/2014/004  

Betreff: Übernahme von Geschäftsanteilen LTO Wagrien GmbH durch die Großenbrode Tourismus-service und Grundstücks GmbH & Co KG
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Bürgermeister Voigt
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Wulf, Erich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
21.08.2014 
9. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.09.2014 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt einer Änderung der Kooperationsvereinbarung vom 12. Juli 2012 dahingehend zu, dass die Großenbrode Tourismusservice und Grundstücks GmbH & Co. KG als Gesellschafter in die LTO Wagrien GmbH aufgenommen wird und Geschäftsanteile in Höhe von 20 % des Stammkapitals von der HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG übernimmt.

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der LTO Wagrien GmbH vom 23. Oktober 2012 wird der dazu erforderlichen Verfügung über die Geschäftsanteile durch die HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG zugestimmt.

Auf die Ausübung des der Stadt nach § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der LTO Wagrien GmbH vom 23. Oktober 2012 zustehenden Vorkaufsrechts wird verzichtet.

Der Änderung der Zusammensetzung und der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates des gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der LTO Wagrien GmbH vom 23. Oktober 2012 wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Ursprünglich war man davon ausgegangen, dass die LTO Wagrien GmbH von den Städten Heiligenhafen und Oldenburg sowie den Gemeinden Gremersdorf, Großenbrode, Heringsdorf, Neukirchen und Wangels gegründet wird. Die Gemeinde Großenbrode hatte sich dann aber entschlossen, einen Sonderweg zu gehen und sich nicht an der Gründung der LTO beteiligt. Die für Großenbrode vorgesehenen Geschäftsanteile von 20 % hatte daraufhin die HVB übernommen. Inzwischen wurden nun aber auch auf Großenbroder Seite die erforderlichen Beschlüsse für einen Beitritt gefasst. Dieser soll durch die Großenbrode Tourismusservice und Grundstücks GmbH  & Co. KG erfolgen. Für die Übernahme von Geschäftsanteilen ist der Beitritt des neuen Gesellschafters zur Kooperationsvereinbarung erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt die vorstehende Beschlussfassung vor, um durch die Aufnahme von Großenbrode die Schlagkraft der LTO zu erhöhen. Die Anteile der Stadt Oldenburg in Holstein am Stammkapital würden sich nicht verändern, da die HVB GmbH & Co. KG einen bisher von ihr übernommenen 20 %-igen Anteil abtreten würde. So bleiben dann auch die Finanzierungsanteile der Stadt gleich.

 

Diese betragen dann:

 

HVB          55,0 %

Großenbrode Tourismusservice…           20,0 %

Stadt Oldenburg in Holstein             7,0 %

Gemeinde Gremersdorf  4,5 %

Gemeinde Heringsdorf  4,5 %

Gemeinde Neukirchen  4,5 %

Gemeinde Wangels  4,5 %

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

jährlich unverändert

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

keine

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