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Vorlage - VO/2018/037  

Betreff: Beschluss über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein
a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes
b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Rodermund
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Rodermund, Detlef
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
06.09.2018 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.09.2018 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 (Aufwand FVA 2015)  
Anlage 2 (Aufwand FVA 2016)  
Anlage 3 (Umsatz 2014 für Satzung 2015)  
Anlage 4 (Umsatz 2015 für Satzung 2016)  
Anlage 5 (Satzung Abgabesatz 2015-2016)  

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Beschlussvorschlag:

 

a)   Es wird beschlossen,

 

den umlagefähigen Aufwand für 2015 auf 59.186,68 € sowie

den umlagefähigen Aufwand für 2016 auf 60.412,77 € festzulegen und

 

den Abgabesatz 2015 auf 1,11% sowie

den Abgabesatz 2016 auf 1,08 % festzusetzen.

 

b) Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 


 

 

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Sachverhalt:

 

Mit der angestrebten Beschlussfassung soll der Umlagesatz für die Fremdenverkehrsabgabe für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen werden.

 

Die Stadt erhebt auf der Grundlage der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 16. Dezember 2009 eine Fremdenverkehrsabgabe.

 

Die Einstufung der Abgabepflichtigen erfolgt auf der Basis eines kombinierten Maßstabes, der eine Vorteilseinstufung und eine umsatzabhängige oder teilweise auch eine gewinnbezogene Festsetzung vorsieht. Der für die Abgabeerhebung jährlich durch besondere Satzung neu fest zu setzende  Abgabesatz wird dadurch ermittelt, dass die Summe aller Maßstabseinheiten (Messbetrag) ins Verhältnis zum Deckungsbedarf gesetzt wird.

 

Der Deckungsbedarf ist jeweils jährlich neu zu ermitteln. Der Deckungsbedarf beinhaltet den gem. § 10 KAG umlegungsfähigen Aufwand.

 

Die Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes für die Fremdenverkehrsabgabe für das Haushaltsjahr 2015 ist als Anlage 1 und die für 2016 als Anlage 2 beigefügt. Die Kalkulation für 2015 und 2016 wurde aufgrund der durch die KulTour Oldenburg in Holstein GmbH übermittelten Kosten und der für dieses Jahr bei der Stadt Oldenburg in Holstein für 2015 und 2016 angefallenen Kosten erstellt. Soweit sich der zu berücksichtigende Aufwand für Veranstaltungen und Werbung nicht nur auf den touristischen Bereich bezieht, wurden Interessenquoten gebildet und der Aufwand anteilig angesetzt.

 

Der umlagefähige Gesamtaufwand wurde für 2015 mit 59.186,68 und für 2016 mit 60.412,77 € ermittelt.

 

Aus der Anlage 1 ist ferner der für das Jahr 2015 bzw. aus der Anlage 2 der für das Jahr 2016 durch besondere Satzung gemäß § 5 der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe jeweils festzusetzende Abgabesatz zu entnehmen.

 

Aus der Summe aller Maßstabseinheiten (Messbetrag) im Verhältnis zum Deckungsbedarf ergibt sich für 2015 folgender Abgabesatz:              1,11 % bzw.

für 2016:1,08 %

 

Die für die einzelnen Betriebe aus der Erhebung der Umsätze ermittelten Messbeträge können aus der Anlage 3  für das Jahr 2015 bzw. aus der Anlage 4 für das Jahr 2016 entnommen werden. Die für die Ermittlung des Abgabesatzes maßgebliche Gesamtsumme der Messbeträge der zu veranlagenden Abgabepflichtigen ergibt sich ebenfalls aus dieser Tabelle. Die sich für die einzelnen Abgabepflichtigen ergebenden Abgabebelastungen können der letzten Spalte der Tabelle entnommen werden. Aufgrund des einzuhaltenden Abgabegeheimnisses wurde die Tabelle anonymisiert, in dem die Spalten „Abgabepflichtige“ und „Tätigkeit“ für die Sitzungsvorlage gelöscht wurden.

 

Der Entwurf einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes ist der Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

 

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

  1. Ermittlung Aufwand 2015
  2. Ermittlung Aufwand 2016
  3. Ermittlung Umsätze 2015
  4. Ermittlung Umsätze 2016
  5. Satzung Abgabesatz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (Aufwand FVA 2015) (741 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 (Aufwand FVA 2016) (758 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 (Umsatz 2014 für Satzung 2015) (3783 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 (Umsatz 2015 für Satzung 2016) (3891 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 (Satzung Abgabesatz 2015-2016) (343 KB)      
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