Vorlage - VO/2018/047
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Beschlussvorschlag:
entfällt
Sachverhalt:
Gemäß § 33 Abs. 1 GO wählt die Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte unter der Leitung des ältesten Mitgliedes die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher.
Die Verpflichtung der neu gewählten Bürgervorsteherin oder des neu gewählten Bürgervorstehers erfolgt gem. § 33 Abs. 5 GO ebenfalls durch das älteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung.
Ältestes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung ist Stadtverordnete Helga Poppe.
Nach formeller Feststellung, dass kein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung älter als Frau Poppe ist, übergibt die bisherige Bürgervorsteherin, die die Sitzung bis zu diesem Punkt leitet, die Sitzungsleitung an Frau Poppe.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
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