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Vorlage - VO/2018/048  

Betreff: Erklärung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung über ihre Fraktionszugehörigkeit und die Bildung von Fraktionen gem. § 32 a GO
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Information
07.06.2018 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Erklärung über die Bildung einer Fraktion  

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Beschlussvorschlag:

entfällt 

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Sachverhalt:

Gemäß § 32 a Abs. 1 der Gemeindeordnung können die Stadtverordneten sich durch Erklärung gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem die Sitzung leitenden ältesten Mitglied der Stadtverordnetenversammlung zu einer Fraktion zusammenschließen. Die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion beträgt zwei.

 

Fraktionen werden im Gegensatz zum früher geltenden Recht nicht kraft Gesetzes, sondern aufgrund einer Erklärung der Stadtverordneten gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung gebildet. In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist die Erklärung gegenüber dem ältesten Mitglied, das die Wahl der oder des Vorsitzenden leitet, abzugeben.

 

Unbedeutend ist für die Fraktionsbildung, wer die Stadtverordneten zur Wahl vorgeschlagen hat und welcher Partei oder Wählergruppe sie angehören. Parteien oder Wählergruppen, die Stadtverordnete zur Wahl vorgeschlagen haben, haben keinen Anspruch darauf, dass die von ihnen vorgeschlagenen oder ihnen als Mitglieder angehörenden Stadtverordneten eine Fraktion unter ihrem Namen bilden. Tritt eine Fraktion unter dem Namen einer bestimmen politischen Partei oder Wählervereinigung auf, so kann diese nicht verlangen, dass ihr alle der jeweiligen Partei oder Wählervereinigung angehörenden Mitglieder beitreten. Die Stadtverordneten sind in ihrer Entscheidung über die Bildung einer Fraktion oder den Beitritt zu einer Fraktion frei.

 

Ein Vordruck für die entsprechende Erklärung ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Vor der Durchführung der Wahl der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers nimmt die Sitzungsleitung die Erklärungen der einzelnen Stadtverordneten über ihre Fraktionszugehörigkeit entsprechend TOP 5 entgegen.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

-Erklärung nach § 32a GO  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erklärung über die Bildung einer Fraktion (5 KB)      
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