Vorlage - VO/2018/050
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Beschlussvorschlag:
entfällt
Sachverhalt:
Gemäß § 33 Abs. 5 GO verpflichtet die gewählte Bürgervorsteherin oder der gewählte Bürgervorsteher die Stadtverordneten durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten und führt sie in die Tätigkeit ein.
Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher nimmt die Verpflichtung mit folgender Verpflichtungserklärung vor:
„Hiermit verpflichte ich Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihre Tätigkeit als Stadtverordnete/r der Stadt Oldenburg in Holstein ein.“
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
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